wählt ja keiner!), weil es Betriebe gibt, wo die Mitarbeiter auch wollen, dass es Arbeitszeiten von zehn Stunden, auch von zwölf Stunden gibt (Abg. Mag. Schatz: Dreiviertel aller, die Überstunden leisten müssen, ...!), wenn sie medizinisch begleitet werden, gar keine Frage, so wie es auch in der Arbeitszeitgesetz-Novelle drinnen steht und so wie es dort auch verankert ist.
Ich komme aus einem solchen Betrieb. Seit mehr als drei Jahrzehnten haben wir eine 48-Stunden-Woche bei den Rettungsdiensten – österreichweit, meine Damen und Herren! Kollege Öllinger hat dann gesagt: Das ist ja klar, wenn Sie sie fragen, dann wird es schon so sein.
Meine Damen und Herren! Wir haben dort die Systeme über Jahrzehnte weiterentwickelt. Wir haben die Tag- und Nachtdienste, zusammen also 24-Stunden-Dienste, abgeschafft. Wir haben Bereitschaftszeiten innerhalb dieser Dienste, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen diese Dienste – vier Mal die zwölf Stunden, wo eine Bereitschaftszeit inkludiert ist – auch machen. Und selbstverständlich, Frau Kollegin, wird diese Zeit auch ordentlich bezahlt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Schatz: 30 Prozent aller Überstunden werden nicht bezahlt!)
Meine Damen und Herren! Warum sollten wir all diese Systeme zerschlagen oder nicht mehr fortsetzen? Ich sehe keinen Grund dafür! Wenn die betriebliche Sozialpartnerschaft funktioniert, wenn das von Praktikern durchgeführt wird, dann habe ich überhaupt kein Verständnis dafür, dass wir hier mit gesetzlichen Maßnahmen in diese sozialpartnerschaftliche Materie eingreifen sollten. Ich halte das für übertrieben und für unnötig, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Zu zwei Punkten noch eine Anmerkung. – Zum Ersten, zum Antrag der Kollegin Schatz betreffend Reform und Neudefinition des ArbeitnehmerInnenbegriffes: Ja, das ist ein wichtiges Thema, keine Frage. Daher haben wir auch einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht, der im Ausschuss auch einstimmig angenommen wurde, in dem es um die Modernisierung und Kodifizierung des Arbeitsvertragsrechtes geht. Das steht auch im Regierungsprogramm und ist auch im jetzigen 92-Punkte-Programm enthalten.
Das heißt, das ist eine wichtige Maßnahme, die hier umzusetzen ist, auch in einem langfristigen Projekt: ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff, bezüglich den wir der Meinung sind, dass man mit den Sozialpartnern die Gespräche jedenfalls fortsetzen muss, damit wir – gleichfalls in einer langfristigen Variante – dem Ziel näherkommen können, Entlassungstatbestände, Kündigungsfristen, die Entgeltfortzahlung zwischen Arbeitern und Angestellten zu harmonisieren.
Der zweite Punkt betrifft die „Abfertigung neu“, wo es einen Antrag des Kollegen Dolinschek gibt, in dem es darum geht, dass derzeit im Sozialministerium Gespräche auch stattfinden, wo es um das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geht und wo wir der Meinung sind, dass diese Frage auch bei der „Abfertigung neu“ mit erörtert werden kann.
Wir haben hier zwei Ansätze: Der Prozentsatz 1,53 erweist sich als zu niedrig, was auch von Beginn an immer wieder diskutiert wurde, aber dann haben sich die Sozialpartner auf 1,53 geeinigt, und die Rendite ist mit 6 Prozent eben in einer kurzfristigen Variante nicht gesichert, vor allem auch nicht in Krisenzeiten.
Man muss aber sagen, früher haben nur 18 Prozent der Menschen eine Abfertigung erhalten, das heißt, die „Abfertigung neu“ ist insgesamt eine Erfolgsgeschichte. Wir müssen sie nur so abändern, meine Damen und Herren, dass nach 40 Jahren in etwa
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