Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 184

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gegen überlange Arbeitszeiten (Ruf: Zu wenig!) und er wäre nicht genügend enga­giert. – Ich glaube, Sie wissen ganz genau, was die Kompetenzen eines Ministers sind.

Das Arbeitsinspektorat kontrolliert die Arbeitszeiten; wir hören immer wieder die Berichte des Arbeitszeitinspektorats, gerade was die Krankenanstalten betrifft. Wir wissen, dass wir im Rahmen der Regelungen, die wir haben, nämlich mit einer 72-stün­digen Wochen-Höchstarbeitszeit mit einer Durchrechnung von 60 Stunden innerhalb von sechs Monaten, eine großzügige Auslegung haben, Sie sollten aber auch wissen, dass wir es aufgrund der doch vermehrten Aufnahme von Ärztinnen und Ärzten in sehr vielen Bereichen, und da vor allem in Wien, geschafft haben, aus den Arbeitszeit­überschreitungen zu einem nahezu 90- bis 99-prozentigen Ausmaß heraußen zu sein. Wir wissen, dass es zum Beispiel in niederösterreichischen Krankenanstalten sehr massive Überschreitungen des Arbeitszeitgesetzes gibt, aber es gibt ein Gesetz, das wird kontrolliert, und an diese Rahmenbedingungen halten wir uns.

Ich weiß nicht, wie lange Sie schon in die Frage der Arbeitszeit-Diskussion betreffend Ärztinnen und Ärzte involviert sind, ich bin es schon sehr lange, und ich kann mich erinnern, als 1997 das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz in Österreich beschlossen wurde, gab es einen Riesenaufschrei unter den Kolleginnen und Kollegen, die gefragt haben: Wie kommt eine Regierung dazu, meine Arbeitszeit zu begrenzen?

Dieses Bild – so ähnlich wie es Rudi Hundstorfer in der Frage der Pflege geschildert hat: Wollen wir gesundheitsfördernde 8-Stunden-Dienste oder wollen wir 12-Stunden-Dienste, die die Freizeit geblockt regeln? – war und ist immer ein sehr kontrovers diskutierter Punkt. Es war auch gewünscht wegen der Frage des Einkommens, weil – das finde ich auch nicht in Ordnung, das ist auch etwas, wogegen man auf jeden Fall ankämpfen muss – Überstunden noch immer einen Großteil der Honorierungen vor allem in den Spitälern ausmachen.

Dieses Bild hat sich geändert. Das ist keine Frage. Die Menschen wollen weniger arbeiten. Wir haben dem auch Rechnung getragen, indem zum Beispiel in Wien mit einer Betriebsvereinbarung auf sechs Nachtdienste reguliert wurde, entgegen der Mög­lichkeit, die das Gesetz lässt, auf acht Dienste auszudehnen. Das heißt, Gewerk­schaf­ten und Personalvertretungen haben dort ihre Aufgabe gemacht.

In der Frage des Opting-out und in der Frage, wie wir damit umgehen und wie die Europäische Union damit umgeht, ist das Opting-out ja nicht der einzige Punkt, der droht. Es ist die Frage der einjährigen Durchrechnung von Arbeitszeiten, die dann auch ohne Betriebsvereinbarung möglich wäre, das heißt, wo man dann im Prinzip sagen kann: Ich brauche dich jetzt geblockt, dafür hast du dann länger Freizeit! Das schauen wir uns über ein Jahr an! – Das wollen wir nicht, und das will Rudi Hundstorfer schon sehr lange nicht.

Wir haben uns Folgendes herausgesucht: Aus dem Jahr 2006, als Rudi Hundstorfer ÖGB-Präsident war, gibt es eine Presseaussendung, noch gerichtet an den damaligen Minister Bartenstein, der gerade in der Frage des Opting-out eigentlich immer ein Mitstreiter – in seiner Position als Arbeits- und Wirtschaftsminister damals noch – war, wo Rudi Hundstorfer gesagt hat: Ein Minister auf Zeit darf nicht über langfristige Verschlechterungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entscheiden,

Bartenstein hat es nicht gemacht, Rudi Hundstorfer wird es nicht machen, und die österreichische Bundesregierung wird sich weiterhin in Brüssel dafür einsetzen, dass diese Arbeitszeitrichtlinie, so wie sie gefordert wird, nicht kommt.

Herr Kollege Karlsböck, wenn Sie sagen, österreichische PolitikerInnen sollen sich hauptsächlich um Österreich kümmern, dann wünsche ich uns allen viel Vergnügen, wenn ein FPÖ-Kanzler auf dem Brüsseler Parkett versuchen sollte, Regelungen, die in


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