eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 19: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1481/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Schaffung eines vollen Versicherungsschutzes für alle unselbständigen Versicherungsverhältnisse (1244 d.B.), in der 109. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 15. Juni 2011
Bereits im Jahr 2007 haben die Arbeits- und Sozialrechtler Theodor Tomandl und Wolfgang Mazal die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die 24-Stunden-Betreuung heftig kritisiert. Sowohl das Selbständigenmodell als auch das Unselbständigenmodell seien völlig unklar, unzureichend und sollten dringend korrigiert werden. Für Mazal ist die selbständige Betreuung rechtlich überhaupt fragwürdig. Sie trage in sich das Risiko des Scheingeschäfts – dass also in Wahrheit Arbeitnehmerstatus vorliegt.
Klagt nun eine selbständige 24-Stunden-Pflegekraft auf Arbeitnehmerstatus, so trägt der zu Pflegende bzw. jener Angehörige, mit dem der Vertrag über die 24-Stunden-Pflege abgeschlossen wurde, das volle Risiko, sämtliche Sozialversicherungsabgaben rückwirkend abführen zu müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die beinhaltet, dass die Sozialversicherungsträger in begründeten Härtefällen auf die Einbringung aus Forderungen, die sich aus den Unschärfen von (un)selbständigen Beschäftigungsverhältnissen im Pflegebereich ergeben können, verzichten müssen.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Ich schließe daher die Debatte.
Wir gelangen zu den Abstimmungen. Es sind dies alles Anträge des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Abstimmung über den Antrag des genannten Ausschusses, seinen Bericht 1238 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte um Ihr Zeichen der Unterstützung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über den Antrag des genannten Ausschusses, seinen Bericht 1239 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1240 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, seinen Bericht 1241 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 22/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.
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