Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 220

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Ich nenne nur das Stichwort „24-Stunden-Betreuung“ – da herrscht dann meistens betroffenes Schweigen. Aber wenn das etwas mit guter Bezahlung zu tun haben soll, dann müssen wir auf verschiedenen Planeten leben. Für mich ist das ein gutes Bei­spiel dafür, worum es geht, wenn wir über soziale Dienste diskutieren. Insofern habe ich bei dieser Debatte – nicht jetzt bei deiner Wortmeldung – generell den Verdacht, dass immer dann, wenn „freiwillig“ zu irgendeiner Arbeit dazugesagt wird, das schon einen Gehaltsabzug bedeutet; das ist damit verbunden.

Wenn man sagt, „freiwilliges soziales Jahr“, dann weiß man, das ist am unteren Ende. Wenn es freiwillige soziale Dienste betrifft, dann ist das am unteren Ende dessen, was man mit Taschengeld oder mit Entlohnung honorieren will. Da habe ich mein Problem.

Wäre es anders, dann hätten wir 3,4 Millionen freiwillige Dienste – nicht soziale Dienste, sondern Dienste. Der Terminus wird da irgendwie schon zum Irrläufer. Was wollen wir damit beschreiben? – Das ist wirklich ein Problem. (Präsident Dr. Graf über­nimmt den Vorsitz.)

Was ich in der Debatte gemerkt habe, ist, dass es ganz starke Unterschiede gibt – das betrifft jetzt diesen allgemeinen Antrag, den die Regierungsparteien eingebracht haben – in den Ansprüchen und in den Erwartungen an freiwillige Arbeit beziehungs­weise deren Entlohnung oder Abgeltung.

Ich bin absolut skeptisch, dass man hergehen sollte – wie das auch verlangt wird – und freiwillige Arbeit, also etwa bei Blaulichtorganisationen, aber auch in der Jugendarbeit, dadurch abgelten oder honorieren sollte, dass man Zuschläge bei den Pensionen gibt oder auch eine leichtere Einstellung in den öffentlichen Dienst oder sonst etwas macht. Ich bin absolut skeptisch, dass das der richtige Weg wäre.

Damit will ich nur anmerken, dass ich nicht mit allem einverstanden bin, was da im Regierungsantrag enthalten ist – wenn auch nur in den Erläuterungen angedeutet.

Was wir brauchen, sind optimale Rahmenbedingungen, damit freiwillige Arbeit in Öster­reich stattfinden kann. Aber ich würde freiwillige Arbeit strikt trennen von dem, was wir unter professioneller Arbeit oder auch unter normaler Arbeit verstehen.

Damit komme ich zu dem Antrag der Frau Kollegin Haubner und des Kollegen Dolinschek betreffend gesetzliche Verankerung des Freiwilligen Sozialdienstjahres. Wir werden mit diesem Antrag mitgehen, aber er hat natürlich die Tendenz – nicht nur dadurch, dass da schon wieder „Freiwilliges Sozialdienstjahr“ drinnen steht und das mit einem geringen Taschengeld verbunden ist –, dass er eigentlich in eine Richtung geht, wo man kaum mehr unterscheiden kann zwischen Freiwilligkeit und professioneller Dienstleistung über ein Jahr. Es heißt ja doch: sich verpflichten zu etwas.

Das ist das eine, aber es ist besser als der Status quo. Darum sind wir dafür, auch wenn wir auf eine andere Lösung mit oder ohne freiwilligem Titel hoffen, die der Herr Bundesminister schon einmal angedeutet hat. Es muss auch ordentlich entlohnt werden! – Das ist das eine, aber der Rest von diesem Antrag ist okay.

Der zweite Antrag – und da hat Frau Kollegin Königsberger-Ludwig jetzt schon etwas gesagt – ist meines Erachtens eine Katastrophe. Da kommt nach meinem Dafürhalten die alte Mentalität des BZÖ oder der FPÖ durch, indem man auf der einen Seite richtig feststellt, dass man ein freiwilliges soziales Jahr fördern will, dass man das haben will – und dort, wo es nicht abgedeckt werden kann, im Bereich soziale Dienstleistungen, da müssen dann die Zwangsverpflichteten her; die Zwangsverpflichteten vom Arbeits­markt, die Langzeitarbeitslosen.

Das ist eine Katastrophe, weil man damit zu erkennen gibt, dass eigentlich soziale Dienstleistungen, egal, ob sie freiwillig oder eben zwangsweise erbracht werden, nichts


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