Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 219

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einmal verstärkt zum Ausdruck bringen soll, wie wichtig diese Absicherung des freiwilligen sozialen Jahres ist, welches im Bereich der Freiwilligentätigkeit doch eine Sonderform darstellt.

Sie alle wissen, das freiwillige soziale Jahr wird vorwiegend von jungen Menschen in An­spruch genommen oder ausgeübt. Es soll vor allem das praktische Kennenlernen von sozialberuflichen Tätigkeiten ermöglichen. Es soll auch die persönliche Abklärung für die Eignung in einem Sozial-, Gesundheits- oder Pflegeberuf darstellen. Das passiert alles unter einem sehr großen freiwilligen Engagement, das aus unserer Sicht doch auch aufgrund der Intensität ohne Zweifel über das klassische Freiwilligen­engagement hinausgeht und deswegen besonders, und ich möchte sagen, gesondert auch noch einmal in der ganzen Freiwilligentätigkeit behandelt werden muss.

Zurzeit gibt es eine Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, die eine Entschädigung für die jungen Menschen vorsieht. Eben diese Sonderrichtlinie soll bis zum Ende des Jahres in ein Gesetz münden, in dem sozialrechtliche Belange betrachtet werden und auch Anrechnungsmodelle für Berufsausbildung et cetera angedacht sind.

Geschätzte Damen und Herren, aus Sicht der Sozialdemokratie ist es aber dabei ganz besonders wichtig, dass junge Menschen oder Menschen, die das freiwillige soziale Jahr absolvieren, nicht als billige Arbeitskräfte verwendet werden, dass die Freiwil­ligentätigkeit – und darauf lege ich besonders Wert – niemals und keinesfalls Arbeits­marktpolitik ersetzen darf, sie kann im besten Fall ergänzen, und dass das freiwillige Jahr auch freiwillig bleiben muss.

Frau Kollegin Haubner, deswegen können wir Ihrem Antrag 1328/A, in dem Sie die Bürgerhilfe fordern oder ins Spiel bringen, nicht zustimmen, weil Sie in diesem Antrag den verpflichtenden Einsatz von langzeitarbeitslosen Menschen – wohlgemerkt von jenen, die geeignet sind – ins Gespräch gebracht haben. Für uns ist freiwillige Tätigkeit einfach freiwillig.

Zudem möchte ich auch noch davor „warnen“ – unter Anführungszeichen –, dass man die Aufrechterhaltung des bestehenden Gesundheits- und Pflegesystems, so wie es auch in Ihrem Antrag steht, auf dem Fundament des Ehrenamts aufbaut, sei es jetzt durch freiwillig tätige MitarbeiterInnen oder durch ein freiwilliges soziales Jahr.

Ich denke, auch da gilt, das Pflege- und Gesundheitssystem kann nicht darauf aufge­baut sein, es braucht vor allem gut ausgebildete und gut entlohnte Fachkräfte. Ehren­amtliche können meiner Ansicht nach ergänzen, aber auch in diesem Bereich niemals ersetzen.

Ich bin überzeugt davon, dass Ehrenamt und auch freiwilliges Engagement einen großen Mehrwert hat – wie ich schon gesagt habe – für die Gesellschaft, aber auch für jeden Einzelnen. Trotzdem und vielleicht auch gerade deswegen, weil es für die Gesellschaft wichtig ist, sind wir gefordert, in einer Zeit der Individualisierung tat­sächlich dafür zu werben, dafür zu sensibilisieren und natürlich auch rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich denke, der Antrag, den wir beschlossen haben, ist wieder ein Schritt in diese Richtung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


19.01.49

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Kollegin Königsberger-Ludwig, was soll man da noch sagen? – Ich stimme völlig überein, natürlich ist es gut und wichtig, wenn es gut qualifizierte – und darum geht es, haben Sie betont – Arbeitskräfte in diesem Bereich gibt. Nur, das hat wenig mit der Realität zu tun, das ist unser Problem.

 


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