Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 230

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

schlossen, wonach dieser über die Abschaffung des Selbstbehaltes für Kinder bei Aufenthalten in Krankenanstalten im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen über Krankenanstaltenfinanzierung mit den Ländern Verhandlungen führen soll.

Dieser Antrag ist daher bereits in diversen Diskussionen in diesem Haus diskutiert worden. Ich gebe meinen Vorrednern, aber auch dem Kollegen Öllinger, der im Aus­schuss dahin gehende Ausführungen gemacht hat, recht: Es kann zu Problemen für die Eltern kommen, wenn die Kinder in einem Krankenhaus sind und zu den gesundheitlichen Problemen auch finanzielle Belastungen kommen – oder hohe Kostenbeiträge bei Mehrlingsgeburten, wie wir sie erst vor einigen Wochen in den Medien diskutiert haben, oder bei Familien mit chronisch kranken Kindern, wo diese hohe Belastungen zu tragen haben.

Daher begrüße ich auch die bereits laufenden Verhandlungen des Herrn Bundes­minis­ters für Gesundheit über einen Finanzausgleich mit den Ländern, in denen diese Materie behandelt wird. Ich hoffe, dass wir gerade bei diesem Punkt auch von den Ländern Zustimmung erhalten und eine neue Regelung dazu zustande kommen kann.

Die Länder müssten aber eigentlich nicht bis zum Abschluss dieser Verhandlungen warten. Mein Vorredner hat es bereits angesprochen: Es gibt bereits jetzt unter­schiedliche Regelungen, und es gibt Länder, wo diese Selbstbehalte nicht zu bezahlen sind. Daher hoffe ich, dass es mit diesen Verhandlungen des Herrn Gesundheits­ministers auch zu einer einheitlichen Regelung kommt.

Zum Antrag des Tagesordnungspunktes 26, in dem es um eine bessere arbeits- und sozialrechtliche Absicherung von Pflegeeltern geht: Darüber wurde bereits vor einem Jahr diskutiert, und dieser Antrag wurde damals abgelehnt. Es ging bereits damals um kompetenzmäßige Zuordnungen. Kompetenzmäßig ist für diesen Bereich, für alles, was Jugendwohlfahrt betrifft, der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zuständig.

Im Antrag selbst wird die Begründung angeführt, dass die Länderregelungen zu dieser Frage auf unterschiedlichen Modellen beruhen und daher von Bundesland zu Bun­desland unterschiedliche Standards gegeben sind.

Bei dieser Thematik hat der Bund aufgrund der derzeit geltenden Regelungen nur eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz, während die Erlassung von Ausführungsge­set­zen und die Vollziehung Landessache sind.

Es wird von einem meiner Nachredner ein Entschließungsantrag eingebracht werden, dass nach den Beratungen im Ausschuss eine Studie erstellt werden soll. Der Schwer­punkt liegt auf der besonderen Situation von Pflegeeltern, vor allem dann, wenn es länderübergreifende Sachverhalte gibt. Dem Nationalrat wird ein endgültiger Bericht vorgelegt werden, der mögliche negative Auswirkungen aufzeigen wird.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir werden den beiden negativen Ausschussberichten und dem Entschließungsantrag unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Öllinger. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.37.42

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Kollege Hell, Ihre Ausführungen sind ein guter Beleg dafür, dass wir im Ausschuss offensichtlich zu wenig diskutiert haben. Erstens: Es ist mit Sicherheit nicht so, wie Sie behauptet haben – wobei es schön wäre, wenn es so wäre –, dass einzelne Bundesländer den Selbstkostenbehalt für


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite