Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 231

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Kinder jetzt schon abgeschafft hätten. Das gibt es nicht und ist auch nicht möglich, weil, zweitens, dieser Selbstkostenbehalt für Kinder gesetzlich geregelt ist. Die können es gar nicht abschaffen, es gibt eine gesetzliche Vorgabe dafür, und dafür sind wir zuständig.

Damit wir dorthin kommen, wo Sie uns oder einzelne Bundesländer jetzt schon sehen, bräuchten wir eine Ermächtigung, dass die Bundesländer darauf verzichten können, das heißt eine Rücknahme dieser gesetzlichen Bestimmung. Das ist genau der Punkt, wo ich sage, wir hätten im Ausschuss über den Antrag vielleicht doch noch ein bisschen diskutieren sollen. Denn eines ist klar: Eins, zwei, drei, eigentlich vier, fünf Fraktionen wollen den Selbstkostenbehalt für die Kinder nicht! Das zu erwähnen haben Sie vergessen. Fünf von fünf hier im Haus vertretenen Fraktionen wollen diesen Selbstkostenbehalt nicht; zwei von diesen fünf sagen, aber nein, jetzt beschließen wir doch nicht, dass wir den abschaffen. Das ist – mit Verlaub – ein kleiner oder größerer Widerspruch.

Da bin ich deshalb zynisch, weil Sie vollkommen richtig gesagt haben – allerdings hätte man noch etwas akzentuieren können –, zu welch absurden Belastungen dieser Selbstkostenbehalt für die Kinder im Spital führen kann – nicht nur, aber insbesondere bei den Mehrlingsgeburten. Wenn Mehrlingsgeburt und Komplikation zusammen­kom­men, dann können sich die Eltern sowieso schon davon verabschieden, dass sie in den nächsten Jahren mit dem Geld einigermaßen zurechtkommen! So schaut’s aus! Das ist doch das Ungerechte daran, das uns alle dazu bringen müsste, zu sagen: Nein, verzichten wir darauf!

Jetzt liefere ich Ihnen noch ein Sonderargument, warum wir darauf verzichten können: weil die Administration dieses Selbstkostenbehalts, der ja von den Spitälern eingetrie­ben werden muss, die Spitäler auch etwas kostet. Natürlich wollen weder die Spitäler noch die Länder auf den Selbstkostenbehalt verzichten, aber er kostet ja etwas!

Das heißt, die Summe, die eingenommen wird, verbleibt nicht, sondern davon sind die Administrationskosten abzuziehen, und die sind nicht gering. Das heißt, das ist eine völlig kontraproduktive Geschichte, und jeder hier weiß das – wobei es erstaunlich ist, dass sich fünf Fraktionen einig sein können. Trotzdem gibt es keinen Beschluss, das ist das Groteske. Das hatten wir in der Vergangenheit schon, dass nämlich vier Fraktionen einer Meinung waren und eine Fraktion, meistens war das die ÖVP, Njet gesagt hat.

Obwohl es Mehrheiten gegeben hätte, haben wir – weil die Sozialdemokraten eben gesagt haben, uns sind die ÖVPler so wichtig – es nicht geschafft, Veränderungen durchzusetzen. Das betrifft jetzt nicht dieses Thema, sondern andere Themen, ich sage es nur. Das ist unmöglich – vor allem dann, wenn fünf Fraktionen sagen, dass sie diesen Selbstkostenbehalt eigentlich streichen wollen.

Es gibt keinen Grund dafür, dass Sie das heute so beschließen beziehungsweise ablehnen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, gerade dann, wenn das stimmt, was Sie, Herr Kollege Hell, gesagt haben, nämlich dass Sie oder wir alle möchten, dass das die Bundesländer selbst entscheiden können. – Ja, schön wärs. Da hätten wir vielleicht schon ein oder zwei Bundesländer (Abg. Schopf: Oberösterreich!) oder jedenfalls eine Regelung, die nicht so schlimm ist wie die derzeitige. Schön wär’s, aber noch sind wir nicht so weit.

Jetzt aber noch ganz kurz zu den Anträgen, die Kollege Vock eingebracht hat. Ich muss sagen, mir ist das etwas zu hastig beziehungsweise bin ich bei dieser Praxis ungern dabei, nämlich dass man hier noch schnell Anträge einschiebt, die überhaupt nicht diskutiert worden sind. Ich sage Ihnen ganz im Ernst – oder eigentlich nicht ganz im Ernst –: Dass ausgerechnet die Freiheitliche Partei jetzt herkommt und Mindest-


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