Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 232

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sicherung für Pflegeeltern verlangt, ist schon ein gewisser Jux, weil Sie die Partei waren, die immer gegen die Mindestsicherung war. Und jetzt kommen Sie daher und sagen: Aber für Pflegeeltern wollen wir durchaus eine Mindestsicherung, obwohl das Ganze mit der Mindestsicherung eigentlich zum Schmeißen ist. – Das war Punkt eins. (Abg. Mag. Stefan: Jetzt gibt es sie ja!)

Punkt zwei: Ich gebe Ihnen nur zu bedenken, was das bedeutet: Mindestsicherung für Pflegeeltern heißt, dass es für all jene Eltern, die sozusagen normale Kinder haben, allein aufgrund der Tatsache, dass sie Kinder haben, nicht automatisch auch eine Mindestsicherung gibt. Das kann dazu führen, dass sich der eine oder die andere sagt: Da ist es günstiger, Pflegeeltern zu werden und nicht Kinder in der normalen Bezie­hung zu betreuen und zu pflegen! – Die innere Begründung dieses Antrags ist, mit Verlaub, absurd.

Ich verstehe das soziale Anliegen, dass Pflegeeltern besondere Unterstützung brauchen, aber damit muss man anders fertig werden – sicher nicht, indem man automatisch Pflegeeltern eine Mindestsicherung zuerkennt.

Das nur, um für uns klarzustellen, dass ich erstens prinzipiell ein Problem damit habe, dass man den Antrag, der ja etwas völlig Neues wäre, einfach so schnell „hineinjubelt“, und dass er zweitens auch, glaube ich, in Ihrem Interesse kontraproduktiv ist.

Dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Huainigg, Binder-Maier, Steibl, Königsberger-Ludwig werden wir mit fingers crossed irgendwie zustimmen. Ich könnte Ihnen dazu etwas sagen, aber dann wäre die Redezeit völlig ausgeschöpft. Nur, ehrlich gesagt: Es ist ein sehr zarter Beginn einer Debatte, die wir dringend und schneller absolvieren sollten. Es gibt Ungerechtigkeiten zwischen den Pflegeeltern in den Bundesländern, das wurde auch so festgestellt.

In diesem Zusammenhang sei mir noch folgende Bemerkung gestattet: Dass die Freiheitliche Partei ausgerechnet gleichgeschlechtlichen Pflegeeltern das Pflegen verbieten will, ist besonders absurd. Wir sollten doch froh sein, wenn es genügend interessierte Leute gibt, die Kinder pflegen wollen! Was Sie machen, ist, vermute ich, wieder eine unzulässige und bösartige Vermischung von gleichgeschlechtlich und homophil. Da müssen Sie noch dazulernen. Wenn Sie das kapiert haben, geht es vielleicht auch bei den Freiheitlichen einen Schritt weiter. (Beifall bei den Grünen.)

19.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.45.19

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Von den 4 Minuten brauche ich, glaube ich, schon 2 Minuten, um meinen Platz einzunehmen.

Ja, es gibt benachteiligte Kinder, Kinder, deren Eltern psychisch krank sind, Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Früher mussten diese Kinder in ein Heim, mussten dort, in einer Institution, leben. Jetzt gibt es das Modell der Pfle­geeltern, ein sehr gutes Modell, das diesen benachteiligten Kindern faire und gute Ent­wick­lungschancen gibt, damit sie integriert in dieser Gesellschaft aufwachsen können – ein sehr wichtiges Modell.

Wie wir gehört haben, gibt es in den Ländern verschiedene Regelungen, das ist Länderkompetenz. Um uns einmal einen Überblick zu verschaffen, wie die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind, wollen wir eine Studie in Auftrag geben, wo das evaluiert werden soll, damit eine Basis für Verbesserungen geschaffen wird.

 


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