Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 44

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man hier nachbessern muss. Das geschieht heute, und das war, glaube ich, sehr kons­truktiv, und es sind hier auch viele der Vorschläge der Oppositionsparteien eingeflos­sen. Ich hoffe, dass das jetzt damit ein Teil einer akzeptierten Demokratie und der Wahlvorgänge sein wird.

Ich möchte mich aber heute eher dem Teil der Novelle, die wir zu beschließen haben, widmen, der vorsieht, dass die Habsburger jetzt für die Bundespräsidentschaft kandi­dieren können. Das ist an sich der Ausdruck dessen, dass es nach 90 Jahren Zeit ist, dass wir hier diesen zeitgemäßen Anforderungen durchaus entsprechen. Und man soll sich auch nicht die Hunderten Familienmitglieder der Habsburger so vorstellen, dass die nur mit Perücken oder mit dem entschlossenen Blick zur Gegenreformation rum­rennen, sondern dass es in dieser Familie durchaus ein sehr differenziertes Bild gibt, mit Mitgliedern, die vielleicht sogar links anzusiedeln sind, und solchen, die durchaus äußerst reaktionäre Vorstellungen haben.

Da wahrscheinlich heute nicht nur im Haus (auf die Galerie weisend) Habsburger an­wesend sind, sondern wahrscheinlich auch darüber hinaus Habsburger bei dieser De­batte zusehen, möchte ich dem Familienrat der Habsburger doch ein paar Gedanken mitgeben, damit sie nicht glauben, wir verwechseln Normalität bei einem Wahlvorgang mit Normalität bei der Geschichtsbetrachtung oder gar Verklärung der Geschichte. Wahrscheinlich wird die Fraktion der Familie Habsburg, die heute hier anwesend ist, dem ohnedies zustimmen, aber nur damit ihre Position in der Familie Habsburg ge­stärkt wird, wenn diese Diskussionen anstehen.

Dazu gehört unter anderem die Vermögensfrage. Nicht zufällig wird im Habsburgerge­setz unter § 7 darauf hingewiesen, dass das Reinerträgnis dieses in das Eigentum der Bevölkerung, der Republik Österreich übergeführten Vermögens unter anderem auch denen überwiesen wird, die durch den Weltkrieg in ihrer Gesundheit geschädigt oder ihres Ernährers beraubte Staatsbürger sind. Das ist deswegen ganz wichtig, weil es nämlich über Jahrzehnte immer diese Debatte gegeben hat: Wie ist das mit dem Ver­mögen, und ist da nicht teilweise sogar Privatvermögen ungerechtfertigterweise den Habsburgern weggenommen worden?

Jetzt geht es einmal darum, historisch festzustellen, dass die Habsburger ja am Aus­bruch des Ersten Weltkrieges nicht ganz unbeteiligt waren und dass es nur recht und billig war, dass man begonnen hat, dieses Vermögen in das Eigentum der Bevölkerung zu überführen als eine Art Entschädigung für das, was sie damals erleiden und erdul­den musste. Deswegen haben wir auch jetzt in der gesetzlichen Regelung einen Hin­weis darauf, dass die Regelungen des Habsburgergesetzes, die insbesondere das Vermögen betreffen, unberührt bleiben. Wir haben weiters einen Hinweis darauf, dass das auch im Staatsvertrag festgesetzt wurde. Das heißt, dass hier mehrfach darauf hingewiesen wird: Das ist nicht berührt! Hier geht es ausschließlich darum, dass die Habsburger bei der Wahl zum Bundespräsidenten kandidieren können. Ob sie jemals gewählt werden, ist eine andere Geschichte, aber dieses demokratische Recht wird ih­nen jedenfalls zugestanden.

Ein Punkt noch, weil ich einmal im „Standard“ eine Auseinandersetzung mit Stuart Ei­zenstat hatte: Ich habe es auch nicht sehr geschmackvoll gefunden, dass ein Teil, ein­zelne Habsburger – andere haben das sogar kritisiert im Familienrat – begonnen ha­ben, sich als Naziopfer darzustellen, und dann gemeint haben, dass sie eigentlich ei­nen Anspruch aus dem Entschädigungsfonds haben als Ersatz für die Vermögens­werte, die ihnen quasi die Nazis weggenommen haben – wobei aber dann die Republik zu Recht wieder den Zustand von 1919 hergestellt hat, weil ja 1935 der Ständestaat den Habsburgern sehr entgegengekommen ist und ihnen, in völlig ungerechtfertigter Weise, Vermögenswerte zuerkannt hat, und das wurde dann korrigiert und ist jetzt Stand in der Zweiten Republik.

 


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