Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 50

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sere Aufgabe, meine Damen und Herren, das Wahlrecht so zu gestalten, dass die Wahlbeteiligung möglichst hoch ist. Nicht nur die Politik, sondern auch das Wahlrecht ist so zu gestalten. Daher ist die Österreichische Volkspartei seit vielen Jahren für die Einführung der Briefwahl gewesen und hat darum gekämpft. Es hat lange gedauert, bis wir sie erreicht haben. – Ein echter Erfolg für Demokratie in Österreich, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sollten das alle nicht kleinreden. Wenn etwa 10 Prozent der Menschen die Brief­wahl als mögliches Instrument ihrer demokratischen Willensäußerung nutzen, dann ist das doch ein klares Signal: Die Menschen wollen die Briefwahl. Das bedeutet doch ei­gentlich eine große Chance für die Demokratie, wenn wir diese Elemente weiterent­wickeln. Ich sage Ihnen ganz klar, das wird nicht der letzte Schritt einer Wahlrechtsre­form sein. Wir werden uns, Sie werden sich in diesem Haus etwa über die Frage der elektronischen Wahlmöglichkeiten Gedanken machen müssen. Die Zeit schreitet vo­ran. Es hat keinen Sinn, eine ablehnende Haltung einzunehmen und zu sagen: Es war immer so, wir machen nichts Neues! – Nein, so wird es nicht funktionieren.

Insofern ist die Einführung der Briefwahl ein wirklicher Meilenstein gewesen. Nun ma­chen wir sie missbrauchssicherer, weil wir alle dazugelernt haben; alle, auch wir, auch ich, weil ich ursprünglich etwa in der Fristenfrage eine andere Meinung vertreten habe, aber okay. Wir haben einen breiten politischen Konsens erzielt, und ich halte in Wahl­rechtsfragen einen breiten politischen Konsens für essenziell, meine Damen und Her­ren! Wahlrecht ist keine Frage der Mehrheit. Wahlrecht ist eine Frage des breiten Kon­senses. Das ist ein gutes demokratiepolitisches Signal. (Beifall bei ÖVP und SPÖ so­wie der Abgeordneten Mayerhofer und Huber.)

Dass wir in der Frage der Strafgefangenen einen Schritt machen, ist notwendig auch aufgrund europäischer Rechtsprechung, und dass wir in der Habsburg-Frage einen Anachronismus beseitigen, darauf bin ich stolz. Ich bin froh darüber. Wir haben seitens der Österreichischen Volkspartei diese Diskussion sofort aufgegriffen, weil es, ganz of­fen gesagt, schlicht und einfach niemandem mehr erklärbar war, dass ein Habsburger zwar Abgeordneter werden kann, Bundeskanzler werden kann, Bürgermeister werden kann, Landeshauptmann werden kann, alles in dieser Republik werden kann, aber just nicht Bundespräsident. Das ist, ehrlich gesagt, auch eine Frage des Selbstbewusst­seins und des Glaubens an die eigene Stärke der demokratischen Republik Österreich, dass wir mit diesem Anachronismus einfach Schluss gemacht haben. Das ist hoch an der Zeit gewesen. (Beifall bei der ÖVP.)

Kollege Cap, ich glaube, es ist schon legitim, dass man sozusagen manchmal ein biss­chen eine linke Vergangenheit und die Wurzeln pflegt und streichelt, sei’s drum, aber ich möchte ehrlich sagen, die Republik braucht diese Geschichte nicht unbedingt, wie sie hier dargestellt worden ist, nicht so. Wir sind selbstbewusst. Wir haben uns in den letzten 90 Jahren doch in einer Art und Weise entwickelt, auf die wir stolz sein können. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, das ist heute meine letzte Rede hier im Hohen Haus, und ich bin stolz darauf und froh darüber, dass ich jetzt gerade zum Thema Wahlrecht sprechen kann, weil doch das Wählen-Können das Herzstück der Demokratie ist. So gesehen ist das für mich ein Geschenk, genau zu diesem Punkt meine letzte Rede hier halten zu können.

Meine Damen und Herren! Wir werden hierher ins Hohe Haus durch Wahlen von den Österreicherinnen und Österreichern, von den Wählerinnen und Wählern, entsandt, und wir bekommen von diesen Menschen den Auftrag zur Gestaltung. Sie haben ihr demokratisches Recht der Gestaltung uns übertragen. Das ist parlamentarische Demo­kratie. Das bedeutet einerseits ein hohes Maß an Verantwortung, aber es bedeutet vor allem ein hohes Maß an Vertrauen, das die Menschen in uns setzen, und an Ver-


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