Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 62

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Ganz wichtig ist mir natürlich vor allem der Aspekt der Sicherheit, wo wir viele Fort­schritte gemacht haben, wo es uns vor allem wichtig ist, die Verhinderung der miss­bräuchlichen Beantragung in den Griff zu bekommen. In Zukunft muss sich jede Wäh­lerin und jeder Wähler bei der Antragstellung mindestens einmal ausweisen, was eine wichtige und dringende Notwendigkeit ist.

Wichtig ist aber natürlich auch, dass vor allem die Stimmabgabe sicherer wird. Auch da wurde Vorsorge getroffen, dass die Boten die Wahlkarte übergeben dürfen, diese Wahlkarte aber nicht sofort mitnehmen können, um jede Art der Beeinflussung letzt­endlich zu verhindern, um die Wahlberechtigten ja nicht unter Druck zu setzen.

Die Streichung der Nachfrist wurde heute schon einige Male angesprochen. Das ist ganz, ganz wichtig. Das heißt, es zählen nur die Wahlkarten, die bis zur Schließung des Wahllokales einlangen. Alle Wahlkarten, die nachträglich einlangen, werden zum Wahlergebnis nicht mehr dazugezählt.

Das heißt, wenn wir uns viele dieser Bestimmungen anschauen, die in diesem Wahl­rechtsänderungsgesetz enthalten sind, die heute auch schon oft diskutiert worden sind, können wir sagen, dass vor allem die Briefwahl sicherer gemacht worden ist, aber auf keinen Fall komplizierter, sondern wirklich praxisnah und praxistauglich.

Wichtig ist es natürlich, all diese Änderungen direkt zu kommunizieren, vor allem auch zu informieren, was die Landeswahlbehörden, die Bezirkswahlbehörden betrifft. Es wird deswegen eine umfassende Informationsveranstaltung im Bundesministerium für Inneres geben, wo wir diese Wahlrechtsänderung im Detail vorstellen werden.

Ich darf mich an dieser Stelle wirklich bei allen bedanken, die bei diesen Details mitge­arbeitet haben.

Ich möchte aber noch auf das eine oder andere ganz kurz eingehen, was im Fokus der letzten Wochen und der letzten Monate gestanden ist, nämlich die Diskussion, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen wird, wozu es intensive Diskussionen gegeben hat. Ich bin froh darüber, dass wir hiebei ganz klare Regelungen, ganz klare Spielregeln festge­legt haben.

Der Ausschluss erfolgt zukünftig als Einzelfallentscheidung, ganz gemäß dem Katalog der Straftaten gegen die Demokratie, gegen den Staat. Und natürlich sind vor allem Straftäter, die eine unbedingte Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren ausgefasst ha­ben, ausgeschlossen.

Ich bin froh über diese Regelung, weil es nicht sein kann, dass jene, die gegen demo­kratiepolitische Regelungen verstoßen, die kriminell oder straffällig geworden sind, auch noch mit dem Recht, wählen gehen zu können, ausgezeichnet werden. Es muss einfach ein ganz klarer Unterschied zwischen jenen sein, die straffällig geworden sind, die kriminell geworden sind, und jenen, die anständig und fleißig sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Da kann ich mich in gar keiner Weise mit der Idee oder der Aussage der Grünen identi­fizieren, die meinen, diese Regelung sei ungerecht und antiquiert. Wir werden alle Be­mühungen fortsetzen, dass diese Regelung auch weiterhin bestehen bleibt.

Zur Causa Habsburg und dazu, dass eine künftige Kandidatur bei der Bundespräsiden­tenwahl möglich ist, wurde heute schon viel gesagt, vor allem sehr umfassend und sehr sarkastisch von Klubobmann Cap. Ich darf mich bei der Familie Habsburg für die­sen Sarkasmus entschuldigen, der gerade hier in diesem Haus nichts verloren hätte. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe hier nur einige wenige Dinge angesprochen, die in diesem Maßnahmenpaket, in diesem Wahlrechtsänderungspaket enthalten sind. Ich meine, hier Bilanz ziehen zu


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