Mündliche Antragstellung der Wahlkarte (Art 2 Zif 3, Art 3 Zif 2 und Art 4 Zif 3):
Ein Ausschluss der Entgegennahme von mündlichen Wahlkartenanträgen außerhalb der Amtsräume soll möglichen Verletzungen der Wahlgrundsätze (freie, geheime und persönliche Wahl) vorbauen.
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Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort. – Bitte.
11.34
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Besucherinnen und Besucher! Hohes Haus! Ich bin sehr dankbar für diese heutige Debatte – dankbar deswegen, weil sie letztendlich die Wichtigkeit von Wahlen unterstreicht und gerade die Wahlen die Basis, ja das Fundament unserer rechtsstaatlichen Demokratie sind. Gerade diese Wahlen sind uns wert und wichtig, wo es letztendlich auch unser aller Verantwortung sein muss, dass vor allem viele Menschen immer wieder vom Wahlrecht Gebrauch machen.
Wir alle wissen, die Mobilität der Menschen ist eine immer größere. Die Menschen werden immer mobiler. Und immer häufiger kommt es vor, dass viele Menschen gerade am Wahltag nicht an ihrem Wohnort sind, weil sie auf Urlaub sind, beruflich unterwegs sind oder aus gesundheitlichen Gründen verhindert sind, weil sie sich im Krankenhaus oder im Pflegeheim befinden.
Ich glaube, unser Ziel muss es sein, so viele wie möglich zu motivieren, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen, dieses Wahlrecht in Anspruch zu nehmen. Es ist mir vor allem wichtig, dass auch die älteren und kranken Menschen das Wahlrecht ausüben können. (Beifall bei der ÖVP.)
Schauen wir uns in ganz Europa um! – In fast allen europäischen Ländern gibt es seit Jahren, ja gibt es schon seit Langem die Briefwahl. Schauen wir nur nach Deutschland! Jeder fünfte Wähler und jede fünfte Wählerin nimmt dort vom Briefwahlrecht Gebrauch.
Ich bin stolz darauf, dass es uns hier nach langen Verhandlungen, ja nach jahrelangen Diskussionen gelungen ist, dieses Wahlrecht, dieses Briefwahlrecht umzusetzen, so wie Willi Molterer es angekündigt hat. Damals war das eine Forderung der ÖVP: jahrelang diskutiert, jahrelang verhandelt und dann Gott sei Dank im Jahr 2007 die gesetzlichen Maßnahmen dafür eben auch gelegt. Im Jahr 2008 hatten die Menschen erstmals bei der Nationalratswahl die Chance und die Möglichkeit, vom Briefwahlrecht Gebrauch zu machen.
Und siehe da, es ist eine wahre Erfolgsgeschichte – eine Erfolgsgeschichte deswegen, weil von den über 500 000 WahlkartenwählerInnen 375 000 vom Briefwahlrecht Gebrauch gemacht haben. Das heißt, es ist eine wahre Erfolgsgeschichte. Dieses Briefwahlrecht wurde von Anfang an akzeptiert, respektiert und angenommen. Damit wurde letztendlich auch dokumentiert, dass das ein richtiger Schritt in die richtige Richtung war.
Wir haben zweifelsohne mit dieser Einführung der Briefwahl eine Verbesserung des Wahlrechtes durchgeführt. Wir wissen natürlich, dass es anfängliche Schwierigkeiten gab, dass es hiebei eben gilt, nachzujustieren. Darum beschließen wir heute eben diese Wahlrechtsänderung. Ich bin, wenn ich mir diesen ganzen Vorgang des Briefwahlrechtes vor Augen führe, fest davon überzeugt, dass wir sie praxistauglich gemacht haben.
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