Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 76

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Ja, die Wahlbeteiligung mittels Wahlkarten ist in Österreich nicht so hoch, aber nichts­destotrotz ist dies eine zusätzliche Maßnahme, um allen Menschen die Möglichkeit bie­ten zu können, an der Wahl teilzunehmen. Wichtig ist, dass es zu einer erhöhten Si­cherheit kommt bei Wahlkartenanträgen und dann letztendlich auch bei der Wahl selbst. Darum ist es ein wichtiger Aspekt, dass der Artikel 26 Abs. 6 der Bundesverfas­sung vorsieht, dass man jetzt seine Identität einmal nachweisen muss – egal, ob ich die Wahlkarte beantrage oder wenn die Wahlkarte letztendlich ausgefolgt wird.

Bei Personen – und das war immer ein großer Kritikpunkt –, die sich in Anstaltspflege befinden, soll eine Ersatzzustellung nicht mehr möglich sein – das halte ich auch für ei­nen durchwegs guten, positiven Zugang –, aber für andere Personen, die sich nicht in Anstaltspflege befinden, soll es dieses Mittel natürlich geben.

Es wurde konkretisiert und in diesem Gesetz beim Begriff „persönlich“ noch einmal in schriftlich und mündlich unterteilt, sodass diese Anträge auch so gestellt werden kön­nen. Und es ist dann noch zusätzlich eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes eingeflossen, in der ganz eindeutig klargestellt wird, dass eine telefonische Beantra­gung nicht möglich ist.

Dass wir auch da mit der Zeit gehen müssen, zeigt auch, dass die Antragstellung auch schon bisher elektronisch möglich war, allerdings nur mit einer qualifizierten Unter­schrift. Und wir wissen, da wir die Präsentation der Bürgerkarte auch hier im Hohen Haus hatten, dass es mit dieser möglich ist, eine Wahlkarte zu beantragen. In Zukunft soll es bei einer Wahlkartenbeantragung auch möglich sein, dass die Wahlbehörde die Möglichkeit hat, Reisepassnummern und Lichtbildausweisnummern zu kontrollieren. Das, denke ich, ist ein weiterer guter Aspekt zur Erhöhung der Sicherheit.

Personen, die Wahlkarten sozusagen abonniert haben, kommen aus zwei verschiede­nen Personenkreisen: das sind einerseits oft Personen mit besonderen Bedürfnissen, andererseits aber auch die AuslandsösterreicherInnen. – Da gab es eine Diskussion dahin gehend, ob man die Wahlkarte jetzt nur eingeschrieben schicken soll oder nicht. Ich bin sehr froh, dass sie nicht eingeschrieben übermittelt wird, weil es dadurch auch zu erhöhten Kosten gekommen wäre und weil es dann auch durchaus komplizierter in der Abwicklung wäre.

Durch diese präzise Regelung betreffend die Botengänge wurde jetzt auch eines vollkommen klargestellt: dass zwar eine Überbringung durch einen Boten möglich sein soll, aber dieser soll die Karte nicht gleich – um die Wählerin oder den Wähler nicht unter Druck setzen zu können oder zu beeinflussen, damit dieser seine Stimme abgibt, um dem Boten, sage ich jetzt einmal, zu gefallen – zurücknehmen können. Und somit wird es schlichtweg unmöglich gemacht, dass es da zu einer Beeinflussung kommt.

Dazugekommen ist Folgendes: Wenn ich eine Wahlkarte beantrage, diese beim Post Partner oder bei der Post hinterlegt wird und ich nicht die Möglichkeit habe, sie vor dem Wahltag dort abzuholen, dann soll es noch eine sogenannte zweite Chance ge­ben, mit der die Wahlbehörden am Tag vor der Wahl vor dem Schließen dieser Post Partner-Stelle die Wahlkarten noch zur Wahlbehörde bringen können, damit der Wäh­ler oder die Wählerin noch die Möglichkeit hat, am Wahltag im Wahllokal von seinem beziehungsweise ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Der Kollege vor mir ist auch noch einmal darauf eingegangen, dass es betreffend die Auslandsösterreicher ein positiver Aspekt ist, dass da die Frist nicht verkürzt wurde, sondern dass es durch das zeitigere Rollout der Wahlkarten beim Versenden zu einer absoluten Gleichstellung gekommen ist, denn da hätte die Möglichkeit bestanden, dass es zu einer Ungleichbehandlung zwischen Auslandsösterreichern und Österreichern, die hier in Österreich wählen, gekommen wäre.

Dass die Wahlkarten, die bis 17 Uhr im Wahllokal einlangen, natürlich beim Wahler­gebnis dann auch mitgezählt werden, das Wahlergebnis somit eine Woche vorher be-


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