Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 83

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Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Ein Blick in den Spiegel wäre manchmal nicht schlecht!)

 


12.55.03

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Innenministerin! Meine Damen und Herren! Vorerst einmal zur Briefwahl; es gibt einige Fakten: Die Briefwahl ist international etabliert, die Wahlbeteiligung steigt durch die Briefwahl, und selbstverständlich ist diese Einrichtung verfassungskonform. Daher verstehe ich nicht ganz, warum sich die FPÖ hier so sehr weigert.

Dass man dieses Institut verbessern kann und muss, ist klar. Die Anlassfälle sind be­kannt, sie sind vorhin von Kollegen Brosz von den Grünen sehr treffend beschrieben worden. Es geht nicht ums Abschaffen, sondern ums Verbessern! Es muss Missbrauch unmöglich gemacht werden – nach menschlichem Ermessen – und taktisches Wählen unmöglich sein. Das heißt, der Umgang mit der Wahlkarte, was das Einlangen, den Wahltag und so weiter betrifft, ist das Kriterium.

Kriminelle Energie wird es da und dort immer wieder geben, das kann man nicht ganz ausschließen. Es geht nicht um ein Kavaliersdelikt – das festzustellen ist mir auch wichtig –, sondern um organisierte Kriminalität, denn beim Wahlrecht reden wir vom sensibelsten Bereich der Demokratie.

Mir gefällt besonders gut die vorgezogene Stimmabgabe, der sogenannte Vorwahltag; dies wurde in der Steiermark sehr erfolgreich praktiziert. Hier hat man neun Tage vor dem Wahltag ganz normale Wahlbehörden eingerichtet, Wahllokale geöffnet, und dies ist natürlich verfassungsrechtlich lupenrein. Ich glaube, diese Methode ist einfach die noch bessere Alternative.

Mir tut es ein bisschen leid, dass Kollege Molterer in seiner ein bisschen weit herge­holten Schlussrede das E-Voting angesprochen hat. Das bleibt in der Mottenkiste, mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Denn dieses organisatorische und demokra­tiepolitische Desaster von der ÖH-Wahl ist natürlich noch in sehr, sehr guter Erinne­rung. Ich versichere Ihnen: Mit der SPÖ gibt es hier auf keinen Fall irgendeine Fortset­zung! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Zum Habsburger-Wahlrecht ist Folgendes zu sagen: Zuerst einmal war es wichtig, vor der Bundespräsidentenwahl einen Schnellschuss zu verhindern; das ist gelungen. Hier wurde von verschiedenen Seiten aus parteipolitischen Gründen versucht, schnell et­was zusammenzubauen. Das ist glücklicherweise gescheitert, denn so einfach kann man mit internationalen, letztlich auch völkerrechtlichen, vermögensrechtlichen Fragen nicht umspringen. Ich bin daher sehr froh darüber, dass wir das sorgfältig beraten ha­ben, bis hin zu einem Hearing, und jetzt hier auf guter, gesicherter Basis die entspre­chenden Beschlüsse fassen können.

Ja, in der Tat, die Republik ist selbstbewusst genug! Es ist kein Problem, wenn jetzt hier eine Wahlberechtigung vorhanden ist. Aber wir passen schon höllisch auf, meine Damen und Herren, was hier passiert und was gesprochen wird! Ich erinnere mich gut daran: Es war im Jahr 2001, da hat eine Vizekanzlerin der Republik Österreich den Herrn Otto Habsburg und seine Gattin in Mariazell mit „Eure Hoheit“ begrüßt – in Wirk­lichkeit ja ein unglaublicher Vorgang! Da hat es schon auch entsprechende Kritik und parlamentarische Anfragen gegeben.

Frau Innenministerin! Einen Hofknicks wird es aus der SPÖ in Richtung irgendwelcher seinerzeitiger adeliger Häuser nicht geben, das kommt überhaupt nicht in Frage. Es ist auch nicht notwendig, sich von der Regierungsbank aus für das freie Wort eines Abge­ordneten zu entschuldigen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich weise das mit allergrößter Entschiedenheit zurück! (Beifall bei der SPÖ.)

 


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