Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 82

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tung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, die einen Rückschritt bedeutet, ei­nen Rückschritt zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Als Bürgermeister möchte ich aus der Sicht der Ge­meinden einige Bestimmungen herausgreifen. Bevor ich das tue, möchte ich auf die aktuelle Diskussion der Opposition über die Rolle der Bürgermeister als Wahlleiter ein­gehen. (Abg. Mayerhofer: Das ist hinterfragenswert, Herr Kollege! – Weitere Zwi­schenrufe bei der FPÖ.) Das Bild, das hier gezeichnet wird, weise ich deshalb zurück, weil es einfach nicht den Realitäten entspricht (Heiterkeit bei der FPÖ – Beifall bei der ÖVP), hier ein Bild zu zeichnen, das alle Bürgermeister zu Gesetzesbrechern stempelt. Ich weise das auf das Entschiedenste zurück! (Beifall bei der ÖVP. – Neuerliche Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)

Nun zu einigen sachlichen Punkten: Ich begrüße es sehr, dass mit der Verpflichtung zur Auflegung der Wählerverzeichnisse neben dem Sonntag jetzt auch der Feiertag ge­strichen wurde. (Abg. Ing. Höbart: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht!) Das ist ein Punkt, der von vielen Gemeinden seit Langem gefordert wurde, und zwar deshalb, weil an diesen Tagen kaum eine Bürgerin oder ein Bürger von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Eintragung im Wählerverzeichnis zu überprüfen. Gleiches gilt für mich auch für die Samstage; aber leider war es einfach nicht möglich, hier auch die Samstage he­rauszunehmen.

Ein Zweites: Mit diesem Wahlrechtsänderungsgesetz wird auch das Volksbegehrens­gesetz geändert. Viele, wirklich viele Gemeinden beklagen, dass die Eintragungsmög­lichkeit an Wochenenden kaum genutzt wird. Leider – und da wende ich mich beson­ders an die Grünen – war es hier nicht möglich, sinnvollere Öffnungszeiten festzule­gen. Auch hier könnte man aus meiner Sicht Kosten sparen, ohne – und das sage ich als Bürgermeister –, wie die Praxis zeigt, die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bür­ger einzuschränken.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die künftige konkrete Abwicklung der Briefwahl be­deutet einen nicht unwesentlichen Mehraufwand, sowohl in organisatorischer als auch in finanzieller Hinsicht. Ich denke da besonders an die Druckkosten, ich denke auch an die Zustellung. Ich denke weiters an die Rückholung der nicht abgeholten Wahlkarten bei den Postämtern beziehungsweise Postpartnern. Und ich denke auch an die Identi­tätsüberprüfung (Ruf bei der FPÖ: Das Licht leuchtet!) – um nur einige Punkte zu nen­nen.

Ich begrüße es daher sehr, dass der Wahlkostenersatz des Bundes an die Gemeinden um 10 Prozent erhöht wird. Ich hoffe, dass damit die zusätzlichen Kosten auch abge­deckt werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Ankündigung der Bundes­ministerin, dass zusätzliche Schulungen des Innenministeriums abgehalten werden, weil diese Änderungen doch sehr wesentlich sind und hier aus meiner Sicht wirklich – das wurde schon mehrmals angesprochen – weitere Schulungen notwendig sind.

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass die Wahlrechtsänderungen einen wichti­gen Schritt in die Richtung bedeuten, die Briefwahl missbrauchssicher zu machen. Da­her begrüße ich diese Änderungen. Ich freue mich ganz besonders darüber, dass die­se Änderungen einen so breiten politischen Konsens gefunden haben. – Danke. (Bei­fall bei der ÖVP.)

12.54


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege Höbart, auch Zwischenrufe, die den Lügen-Vorwurf beinhalten, haben nichts mit einem respektvollen Umgang miteinander zu tun. Ich bitte, darüber nachzudenken. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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