Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 85

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tiges Thema –, meine ich insgesamt doch, dass Wahlrechtsänderungen auf einer mög­lichst breiten Basis stehen sollten, und das ist eine Vier-Parteien-Basis allemal. Fünf Parteien wären noch besser, aber die Freiheitlichen können oder wollen hier nicht mit.

Wie gesagt, meine Kollegen von der FPÖ, wir alle haben mehr oder weniger Ver­ständnis und Respekt – um diesen Begriff bewusst noch einmal zu strapazieren – für Ihre Position. Wenig Respekt habe ich für etwas, was ich fast schon in den Bereich der Chuzpe einordne: dass Sie nämlich gleichzeitig mit der heutigen Beschlussfassung in Kärnten eine Volksbefragung laufen haben zu einem ebenfalls sehr sensiblen Thema, nämlich den Ortstafeln. Und die Chuzpe zum Quadrat ist es dann, wenn Sie sagen: Wir gehen über den Weg des Landes Kärnten zum Verfassungsgerichtshof. – Also doppel­te Unglaubwürdigkeit! Aber damit müssen Sie zurechtkommen, meine Damen und Her­ren. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend noch zwei oder drei Bemerkungen zur Briefwahl: Natürlich, Missbrauch und Missbrauchsanfälligkeit gibt es überall, die perfekten Lösungen wird man nicht fin­den. Tatsache ist aber, dass die Briefwahl ein Instrument zu sein scheint, das die Wahlbeteiligung, die Partizipation jedenfalls tendenziell verbessert und erhöht. Gut 500 000 Stimmen sind es in Österreich schon, 10 Prozent der Wahlberechtigten; in Deutschland – mit mehr Tradition in Sachen Briefwahlrecht – ist man bei zirka 20 Pro­zent.

Jetzt komme ich zur deutschen verfassungsrechtlichen Prüfung – den Damen und Her­ren von der FPÖ ein Stück weit ins Stammbuch geschrieben! –: Das deutsche Bundes­verfassungsgericht anerkennt, dass die Briefwahl in Sachen geheimes Abstimmen und persönliches Wahlrecht natürlich die eine oder andere Bandbreite enthält. Es sagt aber ausdrücklich: In der Abwägung zwischen diesem Risiko und dem Benefit für die Demo­kratie, für mehr Partizipation und höhere Wahlbeteiligung – sagt das deutsche Bundes­verfassungsgericht – ist es wichtiger, dass mehr Leute zur Wahl gehen respektive wäh­len, sodass es dementsprechend unterm Strich demokratiepolitisch und damit auch verfassungsrechtlich zu begrüßen ist. – So gesehen sehen wir diesem von Ihnen an­gekündigten Weg einmal mit aller Gelassenheit entgegen.

Jetzt sage ich noch einmal im Sinne von Willi Molterer, der in seiner Abschiedsrede zu Recht vom gegenseitigen Respekt gesprochen hat und von einem Parlamentarismus, der auch dazu geeignet ist, den Respekt der Bevölkerung, der Wähler für uns wieder ein Stück weit zu erhöhen – gering genug ist er ja –: Ich glaube, dass das ganze Pro­cedere in Sachen Wahlrechtsreform ein gutes Beispiel dafür ist, wie man es machen kann und machen soll.

Also: Seien wir heute auch ein Stück weit stolz auf uns selber! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Grosz. Volle Redezeit ist eingestellt: 20 Minuten. – Bitte.

 


13.05.09

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Keine Sorge, es werden nicht 20 oder 10 Minuten Redezeit werden!

Zur Wahlrechtsreform Folgendes, und zwar vor allem zu dem Kapitel, in dem es darum geht, das Haus Habsburg-Lothringen, das Haus Österreich zu beleuchten. Vor allem das, was der Abgeordnete Kräuter gesagt hat, ist wirklich einmal mehr, fast hundert Jahre danach, ein Ausdruck eines gestörten, fast pathologisch allergischen Verhältnis­ses zur österreichischen Geschichte. (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nicht wegzudenken – egal, ob Antipathie/Sym­pathie für Monarchisten oder nicht. Ich bin stolzer Demokrat und stolzer Republikaner,


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