Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 91

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aber auch so, dass die Briefwahl nicht den barrierefreien Ausbau von Wahllokalen er­setzt. Es ist beides notwendig, und die Wahllokale werden auch sukzessive barriere­freier gestaltet.

Ich möchte noch auf eine Aussage von Verfassungsrechtler Mayer eingehen. Er meinte nämlich, dass es schlecht sei, wenn sogenannte geistig behinderte Menschen wählen gehen. – Das verstehe ich nicht, denn die UN-Konvention über die Rechte be­hinderter Menschen sieht das Wahlrecht für alle behinderten Menschen vor, und sie trifft keine Unterscheidung nach dem Grad der Behinderung, ob man körperlich be­hindert oder lernbehindert ist. Die Sachwalterschaft ist keine Entmündigung sondern ein Unterstützungssystem, und so finde ich es wichtig, dass lernbehinderte Menschen auch wählen dürfen. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Dr. Moser.)

Abschließend möchte ich mich von meinem Kollegen Wilhelm Molterer verabschieden und ihm auch für seine Offenheit, seine Menschlichkeit und seine Tatkraft, die er in die­ses Parlament eingebracht hat, danken. Mit seiner Hilfe ist vieles gelungen, zum Bei­spiel das Behindertengleichstellungsgesetz oder auch die Anerkennung der Gebärden­sprache, die er als Klubobmann sehr tatkräftig unterstützt hat. Vielen Dank und alles Gute für die Zukunft! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abge­ordneten Mag. Stadler und Ing. Westenthaler.)

13.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.30.01

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Zunächst begrüße ich die Abordnung aus Oberösterreich vom Bezirk Linz-Land, ange­führt von ihrem Landtagsabgeordneten Mahr. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie kommen aus Oberösterreich; ich darf Ihnen aus Niederösterreich etwas berichten, weil die Bürgermeister in der ÖVP-Fraktion so ungläubig staunen über das, was Kolle­ge Brosz gesagt hat.

Beispiel: Der Bürgermeister ruft den entlegenen Hof an und sagt: Heuer haben wir die Wahlkarten. Wollt ihr die haben? Das ist viel einfacher. Und weil ich zufällig in der Ge­gend bin, bringe ich sie euch gleich vorbei. – Ja, wenn du es sagst. – Und er kommt auch vorbei. – Und übrigens, am Sonntag ist die Wahl, das Wetter ist noch nicht so günstig. Wer weiß, ob es nicht wieder zugeschneit ist. – Im März war die Gemeinde­ratswahl. – Ihr könnt jetzt schon wählen, und ich nehme euch als besonderes Service dann sogar noch die Wahlkarten und die abgegebenen Stimmen mit. Und damit es euch noch leichter fällt, habe ich meine persönlichen Stimmzettel auch gleich mitge­nommen, denn ihr werdet doch sicher mich wählen, weil ich so ein guter Bürgermeister bin.

Na, glauben Sie wirklich, dass in dieser Situation in der Gemeinde Ybbsitz – damit Sie das auch konkret wissen – der psychische Druck nicht so hoch ist, dass sich dort kei­ner, der vielleicht noch einmal eine Baubewilligung oder Ähnliches brauchen wird, dem beugen wird?

Das als ein Beispiel zum Thema Briefwahl. Und was sonst in Seniorenheimen passiert, da könnte ich Ihnen aus eigener Erfahrung aus der Wahlkommission noch einiges er­zählen, was da geschieht.

Vom Kollegen Huainigg wurde zuvor der Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Mayer zitiert. Dieser hat nicht gesagt, dass er sich den Anzug anzieht, um zur Wahl zu gehen, er hat gesagt, er ist noch in einer Stimmung und in einem Milieu aufgewachsen, wo die


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