Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 90

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Ich möchte einen Punkt ansprechen, weil ihn noch niemand angesprochen hat. Wir sollten uns in Zeiten, in denen einfache Abläufe notwendig sind, bewusst sein, das es überhaupt keine Frage ist, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Frage die Gefangenen betreffend geklärt hat.

Ich mache nur auf eines aufmerksam – hier sind ja in Wirklichkeit alles langjährige Funktionäre in den unterschiedlichsten Bereichen; da schauen mich einige Bürger­meister an –: Es ist schon super, wenn die Städte und Gemeinden, in denen es Justiz­anstalten gibt, die Ertragsanteile bekommen, aber wenn wir die letzte Wohnsitzgemein­de als Wahlbehörde nehmen, dann soll jeder darüber nachdenken, was für ein admi­nistrativer Aufwand das ist, dass jeder, der wählen will, an seine Wahlbehörde schreibt, damit die Wahlkarte in die jeweilige Justizanstalt geschickt wird. Das ist für die Justiz eine große Herausforderung! – Dass mir jetzt niemand das Wort im Mund umdreht, weil ich ja für diese Regelung bin, aber diese soll einfach sein!

Der Richter muss ex lege vom Wahlrecht ausschließen. Das heißt, es wird sehr viele geben, die an der Wahl teilnehmen. Wenn es aber sehr viele gibt, muss man nachden­ken, was für ein Prozedere das sein wird – mit einer Wahlkarte von ganz woanders, mit einer Wahlbehörde von ganz woanders, und alles bewegt sich in Gefängnissen.

Ich lade nur einmal ein, über dieses Prozedere nachzudenken. Die Wahlbehörden in den Gefängnissen führen die Insassen das geheime Wahlrecht wahrend vor. Also ob das alles einfach wird? – Ich glaube, dass die Frau Justizministerin mit ihrem Stab auf­gerufen sein wird, zu klären, ob man nicht als intelligente einfache Lösung die Brief­wahl durchführen könnte, denn angefordert werden muss die Wahlkarte bei der letzten Wohnsitzgemeinde ja sowieso. Ich will das nur gesagt haben, weil man sonst darüber hinweggeht, und ich schon die Diskussionen nach der nächsten Wahl höre, welche Probleme das wieder geschaffen habe.

Zusammenfassend: Wir können froh sein, dass wir hier eine sehr gute Lösung zusam­menbringen – schade, dass wir sie nicht einstimmig beschließen –, aber es muss uns auch klar sein, dass Wahlrecht immer bedeutet, dass wir es von Zeit zu Zeit der Zeit anpassen werden. In diesem Sinne danke ich noch einmal für die gute Zusammenar­beit. Ich darf trotzdem noch einmal alle ersuchen, hier ihre Zustimmung zu geben. (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.25.29

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Nachdem jetzt hinter mir fast alles demoliert worden ist, darf ich doch meine Rede halten. Als Franz-Joseph begrüße ich natürlich die neue Habsburg-Rege­lung (Heiterkeit des Abg. Neugebauer), aber im Ernst: Im Ausschuss hat es ein Hea­ring gegeben, bei dem der Verfassungsrechtler Mayer gesprochen und seine Ausfüh­rungen dargelegt hat. Er hat gesagt, dass er am Wahlsonntag seinen Anzug anzieht und zum Wahllokal schreitet, und er hat damit auch der Briefwahl in Abrede gestellt, dass das ein demokratisches Mittel ist.

Ich respektiere, wie er wählt, und ich finde es wichtig, dass man wählt und auch Re­spekt davor hat und wählen geht, aber genau das ist der Punkt: Nicht jeder kann am Wahlsonntag seinen Anzug anziehen und ins Wahllokal schreiten. (Beifall bei der ÖVP.)

Es gibt eben auch behinderte Menschen, die das Haus nicht verlassen können, die bettlägerig sind, und da ist die Briefwahl eine gute Wahlmöglichkeit. Natürlich ist es


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