Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 89

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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, dass die Briefwahl dazu ein sehr taugliches Instrument ist. Wichtig dabei ist – und das haben wir auch eingebaut –, dass bei der Wahlhandlung selbst – das beginnt beim Aushändigen der Wahlkarte, geht über das Abgeben der Stimme bis hin zum Einlangen und Auszählen der Wahl­karten – jeglicher Missbrauch in alle Richtungen hintangehalten oder eben ausge­schlossen wird. Daher gibt es auch diese Gesetzesänderung, die meiner Meinung nach sehr sinnvoll und notwendig war, dass beim Ausstellen der Wahlkarte der Nach­weis erfolgen muss.

Es gibt auch Veränderungen bei den Fristen, damit nicht ganz gezielt nach dem Ende der Wahl noch gewählt werden kann, und drittens die Bestätigung, dass das Wahlrecht persönlich, unbeeinflusst und unbeobachtet durchgeführt wurde.

Noch eine kleine Beobachtung, die ich selbst bei vergangenen Wahlen als Bürgermeis­ter machen konnte, nämlich dass wir aufgrund dieses Briefwahlrechts die sogenannte besondere Wahlbehörde – umgangssprachlich die fliegende Wahlbehörde – bei man­chen Wahlen sehr reduzieren konnten oder sogar überhaupt nicht in Anspruch zu neh­men brauchten. Das ist auch eine Erleichterung für uns und verringert die Anzahl der Wahlbehörden in einer Gemeinde.

Sehr geehrte Damen und Herren, zusammengefasst: Ich denke, dass dieses Wahl­rechtsänderungsgesetz mehr Klarheit und mehr Sicherheit für die einzelnen Menschen bringt und für den Bürger auch wirklich praktikabler sein wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Pendl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.19.05

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass Wahlrechtsfra­gen Fragen dieses Hauses sind; das ist überhaupt keine Frage. Wir werden immer über Wahlrechtsreformen debattieren. Ich bin auch froh darüber, dass die Diskussion im Vorfeld aber auch beim Hearing und im Ausschuss sehr sachlich abgelaufen ist. Es gibt hier eine breite Basis.

Ich möchte jetzt nicht alle Vorredner aufzählen, die sich hier in diesem Sinne bereits positiv ausgesprochen haben. Ich habe nur zwei oder drei Anmerkungen, weil ich glau­be, dass man mit der Zeit auch einen etwas anderen Zugang zu Themen bekommt.

Es sind ja einige hier im Saale, die im Vorfeld der Wahlrechtsreform – als die Briefwahl eingeführt wurde – dabei waren. Weil heute mit solcher Vehemenz von der Verkür­zung, von der Qualität und von der Verbesserung – nämlich dass mit Schluss der Wahl auch die Briefwahlstimmen da sein müssen – gesprochen wird, sage ich euch: Ich weiß noch genau, wie die Redebeiträge waren und dass manche noch längere Zei­ten haben wollten.

Als wir damals darauf hingewiesen haben, hat man alles Mögliche als Grund genannt, warum das so lange sein muss. Also man darf aus der Erfahrung heraus gescheiter werden, das ist auch gut so. Ich glaube, diese Fragen sind wichtig und richtig, und wir setzen sie jetzt auch um.

Gestatten Sie mir aber eine Anmerkung: Viele dieser Punkte – aus den unterschied­lichsten Gemeinden Österreichs –, die hier aufgezählt wurden, haben nicht einmal am Rande mit der Briefwahl zu tun, sondern sind ganz einfach Fragen des demokratiepoli­tischen oder – wenn Sie wollen – des rechtsstaatlichen Zuganges – gehört sich nicht, tut man nicht. Aber das hat eben wirklich nur am Rande oder schon gar nichts mit der Briefwahl zu tun.

 


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