Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 88

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Der österreichische Rechtsstaat hat keinen Zugriff auf Internetseiten, auf denen Umfra­geergebnisse veröffentlicht werden, die auf einer nicht österreichischen Domain laufen.

Zum zweiten Themenkreis, Veröffentlichung von Teilergebnissen vor Wahlschluss: Das gesetzliche Veröffentlichungsverbot ist auch bei diesem Themenkreis nicht zielführend, glaube ich. Wie gerade gesagt spielen natürlich auch hier das Internet und die Umge­hungsmöglichkeiten eine große Rolle. Ich glaube, in diesem Fall ist es doch diskus­sionswert, dass man sich überlegt, ob man diese Teilergebnisse in eine spezielle Da­tenbank einspeist und diese nur einem beschränkten Teilnehmerkreis zur Verfügung stellt oder ob man bundesweit einen einheitlichen Schluss der Wahllokale regelt. Daher ist dieser Antrag vom BZÖ abzulehnen.

Worüber ich aber in diesem Zusammenhang auch diskutieren möchte, ist § 7 des Volksbegehrengesetzes, den Herr Kollege Singer auch schon angesprochen hat. In § 7 geht es um die Eintragungszeiten für Volksbegehren. Die Eintragung ist an Werktagen von 8 bis 16 Uhr, an zwei Werktagen zusätzlich bis 20 Uhr, an Samstagen und Sonnta­gen zumindest von 8 bis 12 Uhr offenzuhalten. In Gemeinden mit weniger als 2 500 Ein­wohnern kann an Samstagen und Sonntagen die Eintragungszeit auf zwei aufeinan­derfolgende Stunden verkürzt werden.

Es ist nun die Frage, wie viele Personen diese Eintragungszeit wirklich an einem Sonn­tag nützen. Die Gemeinden – vor allem die kleineren – beschweren sich, und die Be­schwerden werden mehr. Ich denke, das ist auch wirklich diskussionswürdig, und hoffe, dass diese Debatte heute ein Anstoß dazu war. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Höfinger. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westentha­ler. – Abg. Grosz: Frohe Ostern! Vollmond und Mondfinsternis, das zu unterscheiden, ist ...!)

 


13.15.49

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Blick in den Kalender klärt alles auf, ihr braucht nicht hin- und herzuschreien. Ich glaube, das ist die einfachste Übung, Herr Kollege Grosz!

Widmen wir uns einem wichtigen Thema! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie, es geht nämlich um ein zentrales, ja in Wirklichkeit fast das zentralste Thema dieser Demokratie, um das Wahlrecht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FPÖ! Wir könnten jetzt lange diskutieren. Wir könnten an der Frage hängen blei­ben, ob die Briefwahl verfassungskonform ist oder nicht. Also der Großteil der Verfas­sungsrechtler sagt uns, das sei überhaupt kein Problem. Es gibt Einzelne, die eine an­dere Meinung haben und sagen: Ja, hier könnte man ein Detail für bedenklich befinden oder nicht (Zwischenruf bei der FPÖ) – wie auch immer.

Ich denke, diese Fragen werden wir hier nicht lösen, aber eine zentrale Frage können und müssen wir hier herinnen sehr wohl anstoßen und auch lösen, nämlich die politi­sche Frage. (Neuerlicher Zwischenruf bei der FPÖ.) Da stellt sich für uns die Aufgabe, herauszufinden, was denn die Menschen in Wirklichkeit von diesem Wahlrecht wollen. Ich sage Ihnen: Wir müssen es Ihnen möglich machen, so optimal wie möglich das Wahlrecht in Anspruch zu nehmen.

Die zweite Frage ist, wie wir den Zugang zur Wahl in jeglicher Hinsicht erleichtern oder verbessern können, damit die Menschen unkompliziert, aber natürlich auch sicher ihre Stimme abgeben und von diesem Wahlrecht Gebrauch machen können.

 


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