Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 87

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Sehr geehrter Herr Kollege Grosz, Sie wissen, es gibt eine ständige Übung, und es ist auch oftmals (Abg. Ing. Westenthaler: Ständige Übung?) schon entsprechend geahndet worden, dass die Verwendung des Begriffes „Präpotenz“ für eine Gesinnung in diesem Hause mit einem Ordnungsruf bedacht wird. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Herr Abgeordneter Grosz, ich erteile Ihnen in diesem Sinne einen Ordnungsruf für die Verwendung dieses Begriffes in Richtung SPÖ.

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Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 5 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


13.10.33

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Innenminis­terin! Herr Kollege Grosz, Sie sind wirklich unglaublich! (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Ich glaube, beim nächsten Jahresplan für die Sitzungen sollten wir uns wirklich überlegen, von den Vollmondphasen abzuweichen. Ich habe das schon bei der letzten Sitzung gesagt, und ich sage das heute wieder. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Vollmond? Kollegin, es ist Mondfinsternis! – Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Ich begrüße das Wahlrechtsänderungsgesetz. (Abg. Grosz: Es ist kein Vollmond! Es war Mondfinsternis! Lernen Sie einmal Astronomie!) Herr Grosz, wenn Sie noch weiter schreien ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Es geht darum, dass man nicht ein verklärtes Bild zur Geschichte hat, sondern auch einen kritischen Standpunkt beweist. Den hat meine Fraktion heute bewiesen, und dazu stehen wir auch. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Mondfinsternis!)

Die Änderung der Frist für das Rücklangen der Wahlkarten verhindert das taktische Wählen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz), und es ist auch wichtig, dass man bei der Beantragung einer Wahlkarte den Missbrauch verhindert. Ich beziehe mich nun auf den Antrag der Kollegen Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (Abg. Grosz: Ma­chen wir eine tatsächliche Berichtigung, dass nicht Vollmond ist!), in dem es um das Verbot der Veröffentlichung von Wahlprognosen oder Umfrageergebnissen im Zeit­raum von zirka zwei Wochen vor der Wahl geht.

Dieses Thema wurde europaweit diskutiert, und es gab auch eine diesbezügliche En­quetekommission in Österreich. Man muss bei diesem Themenbereich zwei Themen­kreise unterscheiden. Der erste betrifft die Meinungsforschung vor den Wahlen, der zweite die Veröffentlichung von Teilergebnissen vor Wahlschluss. Gesetzliche Maß­nahmen und Verbote bezüglich Veröffentlichung von Wahlprognosen halten wir, halte ich nicht für sinnvoll. Ich glaube, dass man vielmehr auf die Einhaltung gewisser Spiel­regeln achten muss wie etwa die Richtlinie, die von der ESOMAR veröffentlicht wurde.

Gewisse Mindestanforderungen müssen eingehalten werden – gerade bei der Mei­nungsforschung, gerade bei der Veröffentlichung von Umfrageergebnissen –, etwa da­hin gehend, welche Basisinformation zur Befragung da war, wie die Schwankungsbrei­ten waren, wie der genaue Wortlaut der Fragestellung war oder der Prozentsatz der Befragten. Es muss auch eine deutliche Trennung zwischen den Umfrageergebnissen und der Kommentierung und Interpretation derselben vorgenommen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesetzliche Verbote stellen uns nicht nur vor rechtliche Probleme, wenn wir zum Beispiel an Artikel 10 EMRK betreffend die freie Meinungsäußerung denken, sondern auch vor die Frage, wie wir derartige Verbote durchsetzen wollen. Gerade in Zeiten des Internets ist eine Umgehung leicht möglich.


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