Steuern“ eine maßgeschneiderte Lösung für Österreich vorgelegt, die sehr schnell umgesetzt werden kann. Die Entlastung der Bürger ist das Gebot der Stunde.
Die Gründe für eine Steuerreform mit einer Flat-Tax im Mittelpunkt liegen auf der Hand: Eine Flat-Tax nach dem BZÖ-Modell ist fair, einfach in der Einhebung und Berechnung und sie entlastet die Mittelschicht, während echte Vielverdiener mehr bezahlen müssen als nach dem geltenden Steuerrecht.
Wer die Mittelschicht und die mittelständische Wirtschaft erhalten will, muss rasch handeln! Die Bundesministerin kündigt aber bloß an, Pläne in zwei Jahren vorzulegen. So verkommt Mittelschichtspolitik zum Wahlkampfgag, während die Betroffenen unter hohen Steuern, hohen Preisen und der überbordenden Bürokratie leiden.
Die Frage der Finanzierung, die häufig als Totschlagargument ins Treffen geführt wird, stellt sich in Anbetracht der längst überfälligen Verwaltungsreform und der damit möglichen Einsparungen nicht. Weiters stellt bspw. die Reduktion auf nur mehr eine einhebende Stelle für Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge bereits einen zentralen Schritt der Verwaltungsreform dar.
Vor allem auch vor dem Hintergrund der Kritik des IWF und der Europäischen Kommission sollte die Bundesregierung endlich mit ihrer Arbeit beginnen. Erst am 9. Juni 2011 kritisierten die Vertreter des IWF die österreichische Regierung und ihre Pläne zur Verwaltungsreform und zur Schuldenreduktion als wenig ambitioniert.
Ins gleiche Horn stößt die EU-Kommission, in der Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Österreichs 2011 und Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2011-2014, die wie folgt lautet:
„Hauptziel der in der jüngsten Aktualisierung des Stabilitätsprogramms vorgelegten mittelfristigen Budgetstrategie ist es, das gesamtstaatliche Defizit, vorwiegend durch eine Eindämmung der öffentlichen Ausgaben, allmählich von 4,6 % des BIP im Jahr 2010 auf 2,4 % des BIP im Jahr 2014 zu senken. Diese Ziele sind hauptsächlich mit Abwärtsrisiken behaftet, die dadurch bedingt sind, dass der Konsolidierungspfad auf subnationaler Ebene durch keine konkreten Maßnahmen abgesichert ist und Einsparungen durch einige der auf Bundesebene angenommen Maßnahmen ausbleiben könnten, z. B. Einnahmen durch das Steuerbetrugsbekämpfungspaket, dessen erwartete Auswirkungen äußerst spekulativ erscheinen. Andererseits birgt der 2009 auf Ebene der Bundesregierung eingeführte mehrjährige Ausgabenrahmen ein Aufwärtsrisiko, da dieser zu einer besseren Vorhersehbarkeit der mittelfristigen Budgetentwicklung beigetragen haben dürfte, wenn auch nur auf Bundesebene. Dem Programm zufolge wird die Schuldenquote von 72,3 % im Jahr 2010 auf 75,5 % im Jahr 2013 ansteigen, bevor sie 2014 wieder auf 75,1 % sinken wird. Diese Prognose ist allerdings aufgrund der zunehmenden Verschuldung staatseigener Unternehmen, die nicht zum Staatssektor gehören, und potenzieller weiterer Belastungen durch Maßnahmen zur Stützung des Bankensektors mit einigen Risiken verbunden.
Obwohl Österreich einen nationalen Stabilitätspakt eingeführt hat, könnte durch eine weitere Reform der Finanzbeziehungen zwischen den verschiedenen Ebenen der Regierung erhebliche Einsparungen erzielt, die Budgetkonsolidierung unterstützt und Mittel für wachstumsfördernde Investitionen in Bereichen wie FuE sowie Bildung freigesetzt werden. Es ist weithin bekannt, dass die derzeitigen Beziehungen komplex sind: Nicht nur fließen die Einnahmen aus den meisten Einzelsteuern nach festen Quoten an Bund, Länder und Gemeinden, sondern in vielen Bereichen verteilen sich auch die Entscheidungsbefugnisse auf die verschiedenen Ebenen des Staates. Bei vielen Tätigkeiten liegt die Zuständigkeit für die Einnahmenerhebung auf einer anderen Regierungsebene als die entsprechende Ausgabenbefugnis. Besonders deutlich wird die Ineffizienz der gegenwärtigen Form dieser Finanzbeziehungen beispielsweise im Gesundheitssektor und im Bildungswesen.
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