Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 133

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Ich schließe auch aus, dass wir uns neue Vermögensteuern für den Mittelstand aus­denken. Wie ich vorhin schon erwähnt habe, wird der Mittelstand bereits ausgepresst wie eine Zitrone. Würde man da auch noch eine Vermögensteuer draufsetzen, dann schabt man doch an der Schale dieser Zitrone. – Nicht mit mir als Finanzministerin! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Sie reden am Thema vorbei! – Weitere Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

Zu den Fragen 17 bis 22 die Oesterreichische Nationalbank betreffend:

Sehr geehrte Herren Bucher und Westenthaler, die Sie diese Frage an mich gerichtet haben, ich kann Ihnen sagen, die Oesterreichische Nationalbank ist weisungsfrei und vom Bund unabhängig. Vom Bundesministerium für Finanzen werden ausschließlich die Rechte der Republik als Alleineigentümerin der Oesterreichischen Nationalbank in der Generalversammlung wahrgenommen. (Abg. Bucher: Am Papier!) Dabei hat das Bundesministerium für Finanzen nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglich­keit, in die Geschäftspolitik der OeNB einzugreifen. Weder die Europäische Zentral­bank noch eine nationale Zentralbank, noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane dürfen Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft, der Re­gierungen, von Ministern, Politikern der EU-Mitgliedstaaten oder anderer Stellen einho­len oder entgegennehmen.

Ich halte es für richtig, dass sowohl die Konstruktion der Europäischen Zentralbank als auch das Gesetz der Oesterreichischen Nationalbank so unabhängig ausgestaltet sind. Ich halte es für gut, dass die Politik dort nicht hineinregiert. Die Organe und Einrichtun­gen der Gemeinschaft sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschluss­organe, der Europäischen Zentralbank, zu beeinflussen.

Die Verwaltung der Währungsreserven, einschließlich des Goldes, ist eine in den Be­reich des europäischen Systems der Zentralbanken fallende und unter anderem auch eine den Bestimmungen des Artikels 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterliegende Aufgabe der Oesterreichischen Nationalbank, die von der OeNB autonom, das heißt frei von allfälligen Weisungen, wahrzunehmen ist und somit auch frei von meinen Weisungen ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Die Zusammensetzung der Währungs- und Goldreserven, Herr Kollege Kogler, und der entsprechenden Wertpapierbestände wird vom Eurosystem und somit auch von der Oesterreichischen Nationalbank nicht bekannt gegeben. (Abg. Dr. Königshofer: Warum denn nicht?) – Deshalb nicht, um die Begehrlichkeiten von Politikern in Gren­zen zu halten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Bewertung der Wertpapiere in der Oesterreichischen Nationalbank erfolgt nach den harmonisierten Bilanzierungsregeln für Eurosystem-Zentralbanken, welche im Jah­resabschluss der Oesterreichischen Nationalbank detailliert offengelegt sind.

Die Risikovorsorgen der Nationalbank dienen gemäß ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben der Deckung sämtlicher Risiken. Das sind insbesondere Risiken aus der Hal­tung der Währungsreserven und der gemeinsamen Geldpolitik des Eurosystems.

Nun zu den Fragen 23 und 24:

Die Verwaltungsreform ist mir ein sehr wichtiges Anliegen. Daher übt das Finanzminis­terium eine aktive, eine treibende Funktion aus, und zwar sowohl im Rahmen seiner Querschnittsfunktion als auch im Rahmen seiner konkreten Verwaltungsaufgaben. Aus diesem Grund wurde auch die Arbeitsgruppe „Konsolidierung auf höchster politischer Ebene“ eingerichtet, um auf Basis der Vorschläge des Rechnungshofes und des Staatsschuldenausschusses Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten. Bevor ich Mi­nisterin wurde, hat diese Aufgabe Kollege Lopatka wahrgenommen, jetzt bin ich Minis­terin und nehme diese Aufgabe selbst wahr.

 


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