Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 134

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Daneben findet sich eine Fülle von Verwaltungsreformschritten in zahlreichen Berei­chen. Das Gesetz über eine Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle zum Beispiel ist schon längere Zeit in Begutachtung; wir sind diesbezüglich in intensiven Verhandlungen mit den Ländern.

Bei der Reform des Pflegegeldes ist es gelungen, ganz große Verwaltungsreform­schritte zu bewerkstelligen. Ich werde mich bedanken, wenn dieses Gesetz hier mit Mehrheit verabschiedet wird. Es ist nämlich gelungen, dass die sehr zersplitterte Struk­tur bei den Ländern in der Geldfrage in einen Bundesfonds gebündelt wurde und man in der Verteilungsfrage von 303 bisher auszahlenden Stellen in der Pflege auf acht auszahlende Stellen reduziert hat. Das war die größte Reform, die in den letzten Jah­ren im Hinblick auf die Gemeinsamkeit Bund/Länder zustande gekommen ist.

Das, was Sepp Pröll gemeinsam mit Minister Hundstorfer und den Ländern damit er­reicht hat, dient jetzt als Role Model, als Best-Practice-Beispiel (Abg. Ing. Westen­thaler: Als was? Was war das?), als Vorbildfunktion (demonstrativer Beifall und Bra­vorufe beim BZÖ), sollten im BZÖ der englischen Sprache nicht sehr mächtige Kol­legen vertreten sein. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat es bei dem Projekt, bei den 90 Schritten, den 90 Projektaufgaben, die die Bundesregierung auf dem Semmering beschlossen hat, auch einen Schwerpunkt im Hinblick auf diese Verwaltungsreformen gegeben.

Von den 315 Empfehlungen des Rechnungshofes betrifft mich als Finanzministerin ins­besondere der Wunsch des Rechnungshofes nach einer Straffung und Vereinfachung des Abgabensystems, das ich Ihnen bereits als Projekt erläutert habe und das wir zü­gig angehen werden.

Zur Frage 25:

Sehr geehrter Herr Bucher, sehr geehrter Herr Westenthaler! Den Finanzausgleich als Druckmittel zu verwenden, ist nicht mein Verständnis von partnerschaftlichem Föde­ralismus. (Abg. Bucher: Dann werden Sie aber nichts weiterbringen!) Mit dem Finanz­ausgleich sorgen Bund, Länder, Städte und Gemeinden dafür, ihre Aufgaben zum Wohl der Bevölkerung bestmöglich durchführen zu können, und zwar sowohl in Qua­lität als auch in Quantität ausreichend bereitzustellen.

Der Finanzausgleich ist zu wichtig, um als Druckmittel gegen Länder und Gemeinden eingesetzt zu werden. Eine solche Vorgangsweise würde nicht dem partnerschaftli­chen Verhältnis entsprechen, das der Bund mit Ländern und Gemeinden unterhält. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Grundlegende Reformen im Finanzausgleich werden gemeinsam, von allen Partnern, angestrebt. Und beim Stabilitätspakt, Herr Kogler, beim Pakt bezüglich der Pflege ist vereinbart worden, sofort eine Reformgruppe im Hinblick auf die dauerhafte Implemen­tierung nach dem Jahr 2014 einzurichten.

Außerdem gibt es eine Finanzausgleichsreformgruppe, und die Bürgermeister hier im Hohen Haus wissen genau, wovon ich spreche, wenn es um den umstrittenen abge­stuften Bevölkerungsschlüssel geht. Ich weiß, dass es immer wieder ganz intensive Reformbemühungen gegeben hat, und es ist auch mir ein Anliegen, mit allen Partnern gemeinsam zu dem Ziel zu kommen, dass alle Teile, die den Wohlstand in unserem Land sichern, einen fairen Ausgleich erhalten. Ich erteile daher allen Überlegungen eine Absage, die im Finanzausgleich ein Machtmittel zum Druck-Ausüben sehen – da­rauf zielt Ihre Frage ab –, so geht man nämlich nicht mit Partnern um.

Druck erzeugt immer Gegendruck. Sinnvolle Reformen können nicht durch Zwang, sondern nur auf Grund gemeinsamer Überzeugung und mit gemeinsamem Engage­ment durchgesetzt werden.

 


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