Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 39

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Her­bert zu Wort. – Bitte.

 


9.40.01

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kräuter, der von Ihnen so schmählich ab­gehandelte freiheitliche Landesparteitag in Graz war ein grandioser Zukunftsparteitag der FPÖ (Beifall bei der FPÖ) und hat einmal mehr gezeigt, dass es nur eine Zu­kunftshoffnung für dieses Land gibt, und die heißt HC Strache. – Merken Sie sich das! (Ironische Heiterkeit des Abg. Dr. Kräuter.)

Auch die von Ihnen, aber auch von Kollegin Schittenhelm angeführten Reformbemü­hungen in der Steiermark sind ja bestenfalls eine Angleichung an die politischen Stan­dards, wie sie schon in den Nachbarbundesländern vorherrschen, beispielsweise in Oberösterreich.

Ich glaube, dass dieser Reformweg, der hier so großartig beschrieben wird, einmal mehr zulasten der Steirerinnen und Steirer gehen wird, nämlich mit finanziellen Mehr­belastungen. Aber das ist eine andere Geschichte und steht hier heute auch nicht zur Diskussion.

Nun zum Thema. Jawohl, unsere Beamten und Vertragsbediensteten leisten hervorra­gende Arbeit, gemessen an den bescheidenen und oft auch unzumutbaren Rahmenbe­dingungen, die ihnen diese Bundesregierung vorgibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir hier vom öffentlichen Dienst sprechen, dann sprechen wir ja nicht nur von „klassischen“ Verwaltungsbeamten. Der öffentliche Dienst ist ja in eine Vielzahl von einzelnen berufsspezifischen Zweigen gegliedert. Ich greife beispielsweise unsere Poli­zistinnen und Polizisten heraus, aber auch die Heeresangehörigen, die Richter und Staatsanwälte, die Lehrerinnen und Lehrer, um nur einige zu nennen. Es ist daher völ­lig unverständlich, dass all diese verschiedenen Berufsgruppen noch immer unter ei­nem einheitlichen und allgemeinen Dienstrecht zusammengefasst sind. Da bedarf es berufsspezifischer, separater, auf die jeweiligen Aufgabenstellungen abgestimmter Re­gelungen, die diesen Beamten und Verwaltungsbediensteten den rechtlichen Rahmen geben, ihre Rechte und Befugnisse, aber auch ihre Pflichten genau wahrnehmen zu können, wobei diese genau definiert sein müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt genügend Beispiele: Die Exekutive fordert schon seit Langem ein eigenes Exe­kutiv-Dienstrecht, aber auch die Heeresangehörigen stehen bei Ihnen, Frau Bun­desminister, schon seit Jahren betreffend die Schaffung eines eigenen Militärdienst­rechtes in der Schlange, und da haben Sie eindeutig Handlungsbedarf.

Wenn wir schon bei der Kritik sind, dann darf ich da gleich ansetzen. Es gilt auch, die Rahmenbedingungen zu kritisieren, die den Beamten und Verwaltungsbediensteten für die Vollziehung ihrer Aufgaben in dieser Form oft nicht gerecht werden. Wenn ich mir da die vielen Dienststellen und Verwaltungsbüros im öffentlichen Dienst anschaue, dann muss ich sagen, diese sind oftmals abgedient, sanierungsbedürftig, und ich den­ke, ein Arbeitsinspektorat, das da eine Prüfung vornehmen würde, würde manche die­ser Dienststellen in der Sekunde schließen. Sie haben nur das Glück, Frau Bundes­minister, dass das Arbeitsinspektorat auf diese Bundesdienststellen nicht zugreifen kann. Daher verharrt die Sanierung in einer Starre, obwohl sie dringend notwendig wäre, um diesen Beamten arbeitswürdige und leistungsorientierte Rahmenbedingun­gen zu schaffen.

Auch hinsichtlich der Dienstbehelfe und Ausrüstungsgegenstände ist es vielfach so. Wenn man sich in einer Dienststelle beispielsweise einen Toner für einen Drucker or­ganisieren will, dann artet das oft zu einem Spießrutenlauf aus. Ich könnte Ihnen da


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