Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 41

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Was auch nicht einheitlich geregelt ist, ist die Frage der Entlohnung, nämlich die Frage: Wie kann eine Kindergartenpädagogin ihre Existenz sichern? Wie kann sie denn über­haupt von dem Geld leben, das sie für 30 oder 40 Wochenstunden erhält?

Vor Kurzem ist in den Medien wieder einmal veröffentlicht worden, wie sich die Ge­haltsunterschiede innerhalb der öffentlichen Einrichtungen darstellen, für die die Ge­meinden zuständig sind. Da kommen wir zu dem Schluss, dass es nur zwei Bundes­länder gibt, die den Mindestlohntarif, der für Privatkindergärten gilt, zahlen. Alle ande­ren Bundesländer liegen darunter. Jetzt muss man aber wissen, dass dieser Min­destlohntarif nicht ein Tarif ist, von dem man sich ein luxuriöses Leben leisten, ge­schweige denn ein gutes Auskommen finden kann, vor allem wenn man dann noch selbst eine Familie zu erhalten hat. Der Mindestlohntarif beträgt 1 822 € brutto, und Sie alle können sich ausrechnen, was man mit diesem Einkommen machen kann.

Dieser Mindestlohntarif wird aber nicht einmal bezahlt. Es gibt zahlreiche Gemeinden beziehungsweise Bundesländer, in denen KindergartenpädagogInnen nicht einmal die­se 1 822 € erreichen, sondern weit darunter liegen.

In diesem Medienbericht sind dann Sie zitiert, Frau Beamtenministerin, und Sie sagen: Dafür sind die Länder zuständig – eine Antwort, die wir in diesem Bereich von Bundes­regierungsmitgliedern leider sehr oft bekommen. Ich sage Ihnen: Es kann nicht sein, dass es in Österreich von der Postleitzahl abhängt, von der Gemeinde, in der man als Kindergartenpädagogin arbeitet, ob man 1 500 € oder 2 300 € bei gleicher Arbeit ver­dient. Es kann auch nicht sein, dass es von der Postleitzahl abhängt, ob man eine Gruppe mit 25 Kindern vorfindet oder eine Gruppe mit 15 Kindern. Da braucht es ein­heitliche Qualitätsstandards für die MitarbeiterInnen, aber auch für die Kinder.

Vor diesem Hintergrund ist es bedeutsam und sehr wichtig, im Rahmen dieses Re­formdialogs auch darüber zu sprechen, dass eine der wichtigen Maßnahmen auch jene ist – und das ist unsere klare Haltung! –, die Zuständigkeit für die PädagogInnen auf Bundesebene zu heben. Nur dadurch werden wir zu einheitlichen Standards kommen, nur dadurch werden wir wirklich zu einer gerechten Entlohnung und zu gerechten Rah­menbedingungen kommen. (Beifall bei den Grünen.)

9.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wind­holz zu Wort. – Bitte.

 


9.50.31

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Von der Ministerin eingeladen zum Dialog bringe ich gleich meine Verwunderung zum Ausdruck: Sie von der SPÖ sind seit 2006 ununterbrochen in der Regierung und stellen den Kanzler. Sie haben jetzt fünf Jahre lang gebraucht, um zum Dialog aufzurufen. Wir fordern das schon viele Jahre, denn im öffentlichen Dienst sieht man nichts von einer neuen Entwicklung, sondern dieser befindet sich in einem Zustand wie noch nie in der Zweiten Republik.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, besuchen Sie einmal die Bundesdienststellen! Dort sind innerliche Kündigung und Burn-out weit ver­breitet. Sie werden das nirgendwo so häufig antreffen wie im Bereich der Bundes­dienststellen.

Worin liegt da die Ursache? Worin liegt der Grund? – Da möchte ich zuerst auf die schon dokumentierten Rahmenbedingungen eingehen, denn da beginnt es nämlich.

Nehmen wir einmal die Polizei her! – Dort gibt es massenhaft Überstunden, und es handelt sich da um ein schweres Aufgabengebiet. Und was macht die Bundesregie-


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