Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 53

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Justizausschuss:

Bericht der Bundesregierung über den Bestand an Regelungen gegen Mobbing auf­grund der Entschließung des Nationalrates vom 9. Juli 2010, E 119-NR/XXIV. GP
(III-253 d.B.);

Kulturausschuss:

Kunstbericht 2010 der Bundesregierung (III-254 d.B.),

Kulturbericht 2010 der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur (III-255 d.B.).

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Organisation für Wanderung über die Errichtung von Büros in Wien.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich mit, dass der Achte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

10.24.09Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 8096/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 8096/AB der Anfrage 8181/J der Abgeordneten Dr. Ja­rolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vergabe von Aufträgen durch das BMI un­ter Bundesminister Dr. Strasser“ durch die Frau Bundesministerin für Inneres abzu­halten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledi­gung der Tagesordnung, jedenfalls spätestens um 15 Uhr statt.

10.24.53Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 und 5, 7 bis 9, 14 und 15, 19 bis 21 sowie 22 und 23 der Tagesord­nung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Ich sehe eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung. – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Stadler.

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10.25.25

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsiden­tin! Der Nationalrat wird am Ende dieser dreitägigen Sitzungsfolge beschließen, zwi­schen dem 11. Juli und dem 6. September eine sessionsfreie, eine arbeitsfreie Zeit für die Abgeordneten zu gewährleisten. Das bedeutet zwei Monate keinerlei parlamenta­rische Tätigkeit, zwischen den einzelnen Sitzungsterminen sind sogar 74 Tage, an de­nen keine Sitzung stattfindet.

 


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