Justizausschuss:
Bericht der Bundesregierung über den
Bestand an Regelungen gegen Mobbing aufgrund der Entschließung des
Nationalrates vom 9. Juli 2010, E 119-NR/XXIV. GP
(III-253 d.B.);
Kulturausschuss:
Kunstbericht 2010 der Bundesregierung (III-254 d.B.),
Kulturbericht 2010 der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur (III-255 d.B.).
C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Organisation für Wanderung über die Errichtung von Büros in Wien.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich mit, dass der Achte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 8096/AB
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 8096/AB der Anfrage 8181/J der Abgeordneten Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vergabe von Aufträgen durch das BMI unter Bundesminister Dr. Strasser“ durch die Frau Bundesministerin für Inneres abzuhalten.
Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedenfalls spätestens um 15 Uhr statt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 und 5, 7 bis 9, 14 und 15, 19 bis 21 sowie 22 und 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Ich sehe eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung. – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Stadler.
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10.25
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Der Nationalrat wird am Ende dieser dreitägigen Sitzungsfolge beschließen, zwischen dem 11. Juli und dem 6. September eine sessionsfreie, eine arbeitsfreie Zeit für die Abgeordneten zu gewährleisten. Das bedeutet zwei Monate keinerlei parlamentarische Tätigkeit, zwischen den einzelnen Sitzungsterminen sind sogar 74 Tage, an denen keine Sitzung stattfindet.
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