Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 54

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Diese Regelung ist antiquiert. Sie stammt aus einer Zeit, als es noch andere Transport­möglichkeiten in die damalige Reichshaupt- und Residenzstadt Wien gab, in einem Großreich, das wesentlich größer war als das heutige kleine Österreich, wo man zwei­felsohne rascher in Wien sein kann.

Diese Regelung ist also antiquiert und erregt zu Recht Empörung bei der Bevölke­rung – zumal die Bezüge der Abgeordneten weiterbezahlt werden. Das war übrigens damals auch nicht der Fall.

Daher stelle ich den Antrag, und zwar gemäß § 46 Abs. 4 in Verbindung mit § 59 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz, zur Geschäftsbehandlung, dass alle Ausschüsse des Nationalrates, die nicht ohnehin laut Geschäftsordnungsgesetz in der tagungs­freien Zeit zusammentreten können, zu beauftragen sind, ihre Arbeiten während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen. Und ich beantrage nach § 59 Abs. 3 Geschäftsord­nungsgesetz eine Debatte über diesen Antrag.

Frau Präsidentin, wenn Sie wünschen, trage ich auch die Ausschüsse im Einzelnen vor.

Ferner kündige ich an, dass meine Fraktion einen Antrag zur Änderung der Geschäfts­ordnung einbringen wird, weil in dieser tagungsfreien Zeit nicht einmal parlamentari­sche Anfragen schriftlich an die Minister gestellt werden können. Das bedeutet, dass jene Abgeordneten, die arbeiten wollen, nicht einmal ihrem Interpellations- und Kon­trollrecht nachkommen können.

Frau Präsidentin, Sie wissen, dass dieser Antrag auch zu einem früheren Zeitpunkt ge­stellt werden kann als dem Freitag, wo dieser Beschluss auf der Tagesordnung sein wird, den ich schon kritisiert habe.

Der Zögernitz-Kommentar sieht in einem solchen Fall vor, dass dieser Antrag dann zu­rückzustellen ist.

Sollten Sie, Frau Präsidentin, heute diesen Antrag nicht zur Abstimmung bringen und nicht zur Debatte zulassen, werde ich ihn am Freitag noch einmal stellen. Ich berufe mich dabei – nochmals – auf den Zögernitz-Kommentar. Es gibt dazu auch einen Prä­zedenzfall.

Frau Präsidentin, ich werde akzeptieren, wenn Sie das heute nicht machen, aber ich kündige an, dass wir das dann am Freitag neuerlich beantragen werden. (Beifall beim BZÖ.)

10.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie haben bereits vorweg­genommen, was meine Entscheidung sein wird. Entsprechend § 46 in Verbindung mit § 59 GOG lasse ich diesen Antrag jetzt nicht zu, weil er erst zu stellen wäre im Zusam­menhang mit dem Beschluss auf Beendigung der Tagung. (Abg. Ing. Westenthaler: Da schauen Sie aber nicht gut aus dabei, dass Sie das nicht zulassen! Wollen Sie auch zwei Monate auf Urlaub gehen? – Abg. Kopf: Sie hält sich an die Geschäftsord­nung!)

Es steht Ihnen frei, diesen Antrag dann zu diesem Zeitpunkt noch einmal einzubringen.

Weiters stelle ich fest, dass der Zögernitz-Kommentar da am Thema vorbeigeht bezie­hungsweise fast ein wenig oberflächlich formuliert ist; das sage ich ganz offen. Daher meine diesbezügliche Entscheidung. (Abg. Ing. Westenthaler: Was haben Sie gegen den Herrn Zögernitz?)

Wünschen Sie noch das Wort zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Hofer? – Bitte.

 


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