Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 55

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10.28.40

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsiden­tin! Meine Damen und Herren! Inhaltlich kann man natürlich diesem Antrag nähertre­ten, weil gerade in schwierigen Zeiten die Politik ganz besonders gefordert ist, auch im parlamentarischen Prozess aktiv zu sein, aber ich möchte schon darauf hinweisen, dass in der letzten Präsidialkonferenz der Klubobmann des BZÖ keinen Einwand hatte, als es dort um das Tagungsende ging. Der BZÖ-Klubobmann hat dem Tagungs­ende zugestimmt. (Oh-Rufe bei der FPÖ.)

Ich finde es unerhört, dass Herr Abgeordneter Stadler seinem Klubobmann Bucher so brutal in den Rücken fällt! (Heiterkeit und Beifall bei FPÖ und SPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

10.29

*****

10.29.20Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In die Tagesordnung sind wir bereits einge­gangen.

Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ ver­einbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 126 Minuten, FPÖ 113, Grüne 99 sowie BZÖ 95 Minuten.

Für die Zeit bis 13 Uhr wurde für den Tagesordnungspunkt 1 folgende Redeordnung vereinbart: eine Redner-/Rednerinnenrunde mit 9 Minuten, ein Regierungsmitglied der SPÖ mit 9 Minuten, eine weitere Runde mit 7 Minuten, ein Regierungsmitglied der ÖVP mit 7 Minuten, dann eine Runde mit jeweils 5 Minuten, ein Regierungsmitglied der SPÖ mit 5 Minuten und eine weitere Runde mit 4 Minuten; die Rednerreihenfolge nach Fraktionsgröße.

Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragung aufge­rufen.

Der vorsitzführende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Rednerrunde die verblei­bende Zeit in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.31.011. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1220 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird (1312 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen damit zum 1. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

 


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