Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 57

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terreichisches Bundesverfassungsrecht“ aus dem Jahr 2005 in einer Randzeile fest, dass ein eindeutiger Prozentsatz weder aus dem Staatsvertrag von 1955 noch aus dem Völkerrecht auf erkenntnismäßigem Weg abgeleitet werden kann.

Daher wird der Verfassungsgerichtshof zwar seine Gründe gehabt haben, aber auch mit der heutigen Lösung bewegen wir uns durchaus in diesem völkerrechtlichen Rah­men, und ich glaube, dass dieser breite Konsens, der hier erzielt werden kann, es auch rechtfertigt, das Problem in dieser Form, wie wir es heute machen, zu lösen.

Es hat dann seit dem Jahr 2001 25 Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes in Ein­zelfällen der betreffenden Orte gegeben, und letztendlich wurde dann 2006 die Topo­graphieverordnung von 1977 nochmals beschlossen und letztlich um zwei Orte erwei­tert. Diese Regelung aus dem Jahr 2006 war bisher gültiger Rechtsstand.

Es hat dann 2006 unter der Regierung Schüssel einen Lösungsversuch gegeben. (Abg. Petzner: Ihr habt es verhindert! Ihr habt es verhindert!) Ich will schon auf Argu­mente, die meine Nachredner bringen werden, eingehen. Ich glaube, dass es müßig ist, sich wechselseitig vorzuwerfen, wer wann irgendetwas verhindert hätte (Abg. Petz­ner: Die SPÖ war dagegen!), welche Gruppe wann irgendwo dagegen gestimmt hat. (Abg. Bucher: Ja, aber bei der Wahrheit muss man schon bleiben!) Es hat mehrmals Versuche gegeben, das zu lösen. 2007 hat es auch einen Versuch Gusenbauer gege­ben. Wollen wir in die Zukunft blicken und sagen, dass es diesmal eine Konsenslösung gibt und von dieser Konsenslösung aus ein Neubeginn gestartet werden kann.

Warum sind wir unter Druck, dass wir diese Lösung treffen? Am 25. Feber 2011 hat es ein neuerliches Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs gegeben, in dem diese Ver­ordnung aus dem Jahr 2006 aufgehoben und vom Verfassungsgerichtshof mit Frist 30. September 2011 eine Ersatzregelung gefordert wurde.

Das war jetzt eine wahrscheinlich sehr trockene Auflistung der gesetzlichen Grundla­gen dieses Beschlusses und der Gründe dafür, wieso es zu diesem Beschluss kom­men wird. Ich glaube aber, dass der Handlungsbedarf daraus sehr leicht ablesbar ist und damit natürlich auch die Schwierigkeiten, die zu bewältigen waren.

Beispielsweise hat man sehr große rechtliche und faktische Probleme bei der Dar­stellung der letzten Daten gehabt. Die letzte Volkszählung war 2001. Man hat in der letzten Volkszählung 2001 die letzten aktuellen Daten über den gemischtsprachigen Anteil! Aber auch da waren die Samples relativ klein und die Berechnungen haben sehr große Ungenauigkeit gezeigt. Durch die Registerzählung, die im Jahr 2006 einge­führt wurde, gibt es keine weitere Erhebung der Umgangssprache mehr. Daher sind diese statistischen Werte, die wir hier zugrunde legen, alle mit sehr großen Problemen behaftet. – Und man könnte schon das nächste Problem daraus ableiten: Schon der Umzug einiger weniger Personen würde bedeuten, dass die Personenzahl unter- oder überschritten wird.

Am 26. April 2011 ist es zu einem Memorandum gekommen, in dem 164 Ortschaften taxativ aufgezählt wurden, eine verfassungsrechtliche Regelung vereinbart wurde und letztendlich noch andere Maßnahmen als begleitende Maßnahmen für die Volksgrup­pen festgehalten wurden. Man hat diese 164 Ortschaften aus der bestehenden Topo­graphieverordnung abgeleitet, aus den bestehenden Entscheidungen des Verfas­sungsgerichtshofs und aus einem Anteil der gemischtsprachigen Bevölkerung von 17,5 Prozent.

Dass diese Verhandlungen nicht einfach waren, kann man sich vorstellen. Man hat mit allen Bürgermeistern, mit allen Heimatverbänden, mit allen politischen Parteien spre­chen müssen. Ich gratuliere den beiden Verhandlern, die politisch dafür verantwortlich waren, nämlich dem Staatssekretär Ostermayer und dem Landeshauptmann von Kärn­ten Dörfler recht herzlich zu dieser Leistung (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ), die da


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