Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 63

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Zukunft keine rasenden Bürger durch Kärntner Ortschaften fahren können, um diesen wichtigen Lösungsweg, den wir sichergestellt haben, zu kompromittieren oder vielleicht gar außer Kraft zu setzen.

Ich danke daher nochmals allen Beteiligten, denn das ist eine gute Lösung für Öster­reich, für unsere Heimat. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Klubobfrau Dr. Glawisch­nig-Piesczek zu Wort. – Bitte.

 


11.01.38

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ge­schätzte Gäste! Herr Kollege Strache, als gebürtige Kärntnerin darf ich mein Demokra­tieverständnis an den Anfang meiner Ausführungen stellen. Ich sehe in der Demokratie zwei Eckpfeiler, die man niemals getrennt voneinander betrachten darf: Das Recht geht vom Volk aus, im Sinne der Mitwirkung des Volkes über ein gewähltes Parlament, und hier gilt das Mehrheitsprinzip. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Die zweite Säule, die in diesem Zusammenhang aber auch sehr wichtig ist, ist die Ga­rantie der Freiheits-, der Grundrechte und der Minderheitenrechte. Sie sichern jedem Einzelnen/jeder Einzelnen seine/ihre Freiheit. Und es ist eine der wichtigsten Aufgaben für Demokratinnen und Demokraten, diese Grund- und Minderheitenrechte zu vertei­digen. (Beifall bei den Grünen.)

Minderheitenschutz, der von einem Mehrheitswillen abhängig gemacht wird, führt sich doch ad absurdum. Mehrheitsentscheidungen über Grundrechte, über Minderheiten­rechte sind der erste Schritt zu einem autoritären Staatsverständnis, und deswegen ist diese Volksbefragung, so wie Sie es formuliert haben, schädlich gewesen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Freuen Sie sich doch, dass die Mehrheit der Kärntner Bevölkerung das mitträgt!)

Die Qualität einer Demokratie liegt im Umgang mit ihren Minderheiten. (Abg. Kickl: Und wie ist es auf europäischer Ebene mit den Minderheiten? Wie ist es dort?) 56 Jah­re nach dem Staatsvertrag, nach zehn Jahre langen Aufforderungen durch den Verfas­sungsgerichtshof gibt es nun endlich eine Lösung. Es ist eine späte Lösung für ein sehr, sehr langes Versäumnis. Und ich meine daher, Jubelstimmung ist da überhaupt nicht angebracht. Im Gegenteil! Und auch von einer „Sternstunde“ kann man da meiner Auffassung nach nicht sprechen.

Und namens der Grünen sage ich in aller Offenheit: Wir hätten uns da vom Bundes­präsidenten einen nüchternen Blick auf die Situation gewünscht, auf diese Wunde, in die jahrelang politisches Salz gestreut wurde und wo jetzt sozusagen ein Verband aufgelegt wird. Selbst wenn diese Wunde heilt: Es wird eine Narbe zurückbleiben, denn schließlich war die Ortstafelfrage jahrelang ein Spielfeld, wo auch politisches Kleingeld gewechselt wurde. Gerade in der Zeit, in der die Republik Slowenien der Europäischen Union beigetreten ist, ist die Situation immer wieder durch Provokationen aufgeschaukelt worden. Und vor dieser Kulisse von Provokation und Aufschaukelung der Bevölkerung wurde im Land Kärnten keine gute Politik gemacht, und zwar sowohl was die wirtschaftliche Situation als auch was die Finanzsituation anlangt. Politische Korruption hat in dieser Zeit überhandgenommen. Und da darf man auch nicht aus­blenden, wie diese Frage auf dem Rücken der Volksgruppe missbraucht wurde. (Beifall bei den Grünen.)

Dazu gibt es großes Unverständnis, und zwar auch in anderen Teilen Österreichs, wa­rum die Frage topographischer Bezeichnungen, wie sie in der gesamten zivilisierten


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