Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 64

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Welt eigentlich üblich ist, zu einem jahrelangen, ja jahrzehntelangen Konflikt geführt hat.

Ich kann nur für die Grünen sagen, dass wir uns in all diesen Jahren immer wieder da­rum bemüht haben – ich nenne in diesem Zusammenhang Terezija Stoisits oder auch Wolfgang Zinggl –, auf diese Versäumnisse im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag hinzuweisen, und dass wir immer wieder versucht haben, Druck zu machen, damit es da möglichst bald zu einer Lösung kommt.

Wir haben nun einen politischen Kompromiss vor uns liegen, der in Verfassungsrecht gegossen werden soll. Das ist sicher nicht die sauberste rechtsstaatliche Form, aber es ist die Lösung für eine Frage, die ohne einen solchen politischen Kompromiss wahr­scheinlich nicht einmal bis zum hundertjährigen Jubiläum der Kärntner Volksabstim­mung, also im Jahre 2020, zu beenden gewesen wäre.

Ich bekenne, dass wir Respekt haben vor dieser Lösung und dass wir dieser mehrheit­lich zustimmen werden. Allerdings ist das eine längst überfällige Lösung, eine Lösung, die nicht mit Großmut und nicht mit Selbstverständnis getroffen wurde, sondern aus ei­nem Charakter der Kleingeistigkeit heraus. Und als Protest gegen diese Kleingeis­tigkeit wird es von den Grünen auch drei Gegenstimmen geben, um auf das noch ein­mal hinzuweisen. (Abg. Kickl: Das ist kleingeistig!) Kleingeistigkeit und Feilscherei können niemals die Basis für den Umgang mit unseren Minderheiten in Österreich sein.

Betonen möchte ich auch, dass dieser Diskurs – selbst bis zum letzten Tag – von Ge­hässigkeiten geprägt war. Ich weiß nicht, ob es wirklich notwendig ist, den Namen eines Slowenenvertreters zum „Unwort des Jahres“ zu machen. Ich finde das in dieser Situation nicht angebracht. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kickl: Das hat er sich sel­ber zuzuschreiben!)

Gehässigkeit, die diesen Diskurs viele Jahre lang geprägt hat, war nicht nur Symptom dieses Konfliktes, sondern vor allem auch dessen Ursache. Wir erwarten uns da einen sehr viel respektvolleren Umgang miteinander, und wir haben auch eine gewisse Hoff­nung, dass dieser politische Kompromiss vielleicht der Wendepunkt sein wird in Rich­tung eines neuen, eines respektvolleren Umgangs mit dieser Volksgruppe in Kärnten.

Dieser Kompromiss beinhaltet allerdings auch einige Kritikpunkte; das möchte ich nicht verhehlen. Kritikpunkte gibt es viele, und manchmal müsste man sich die Frage stellen, warum es die eigentlich gibt. Warum ist es so, dass da willkürlich Ortschaften heraus­genommen werden? Ich verweise auf eine Ortschaft, wo die ganze Gemeinde mit zweisprachigen Ortstafeln versehen wird, aber nur ein Ortsteil eben nicht, weil sich das ein FPK-Bürgermeister gerade wünscht. Ich kann das nicht nachvollziehen, und ich fin­de, solch willkürliche Schlaglöcher im Verfassungsrecht sind bei einer solchen Lösung nicht angebracht. (Beifall bei den Grünen.)

Unverständlich ist auch, warum unsere anderen Minderheiten, die kroatische und un­garische Minderheit im Burgenland oder die slowenische Minderheit in der Steiermark, da nicht auch mit einbezogen werden. Das ist direktes Verfassungsrecht, das sie in ih­rer Situation direkt trifft. Und das geht ohne Begutachtung?! Da stellt sich schon die Frage: Warum ist das der Fall?

Saubere Rechtsstaatlichkeit – da kann man lange diskutieren, und da haben manche völlig recht – sieht anders aus, wenn nämlich der Verfassungsgerichtshof über Jahre hinweg Judikate ausspricht, und dann wird trotzdem gefeilscht und trotzdem eine Pro­zentklausel jenseits dieser Erkenntnisse festgelegt. (Abg. Strache: Der Verfassungs­gerichtshof ist kein Gesetzgeber, das ist das Hohe Haus! Der Verfassungsgerichtshof ist kein Gesetzgeber!) – Hören Sie mir vielleicht noch ganz kurz zu, Herr Kollege Stra­che!

 


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