wir müssen auch bedenken, dass vor der Gesetzwerdung ein Verhandlungsprozess gestanden ist und dass daher diese Interpretation des Staatsvertrages eine politische ist und keine rechtliche. Rechtlich wurde der Staatsvertrag nämlich auch interpretiert: mit zahllosen Verfassungsgerichtshof-Erkenntnissen, die leider zu einem Großteil bis heute nicht umgesetzt worden sind. Und das ist schon sehr traurig, dass oberste Gerichte so wenig Anerkennung finden. Das müssen wir auch dazusagen. (Beifall bei den Grünen.)
Der heute vorliegende Kompromiss musste in Wahrheit zustande kommen, weil die Verfassung in Kärnten nicht beachtet wurde und weil der Staat nicht in der Lage war, diese Verfassung abzusichern, meine Damen und Herren. Er hat zugesehen, wie eigentlich fast zynisch die Minderheitenrechte in Kärnten immer wieder mit Füßen getreten wurden.
Ich kann nur daran erinnern, dass Ortstäfelchen an die Ortstafeln montiert wurden, auf denen dann auf Slowenisch gestanden ist, wie die Orte zu bezeichnen waren, oder auch an die Verrückung. Das hat vielleicht Spaß und Freude jenen bereitet, die das wollten, aber es ist keine Achtung der Minderheiten.
Zugegeben, Herr Staatssekretär, in diesem Klima war es äußerst schwierig, einen Kompromiss zu finden, alle an einen Verhandlungstisch zu bringen und tatsächlich eine Lösung vorzuschlagen, die halbwegs akzeptabel ist, aber es ist Ihnen gelungen. Wir wollen uns auch überhaupt nicht zurückhalten mit dem entsprechenden Lob, aber dass uns nicht mehr einfällt, meine Damen und Herren, als die Verfassung zu ändern, nur weil sie nicht befolgt worden ist, das ist kein Grund zur Euphorie. Ich glaube nicht, dass man diesbezüglich von einem Ruhmesblatt der Geschichte sprechen kann. Es ist, werter Herr Bundespräsident, sollten Sie an irgendeinem Fernsehschirm zuschauen, auch keine Sternstunde! Das muss schon gesagt werden. (Beifall bei den Grünen.)
Auch jetzt wird den Volksgruppen wiederum nur das Allernotwendigste zugestanden. Das ist keine generöse Lösung, wie das auch der Verfassungsgerichtshof erbeten hat, sondern es ist das Mindeste – und nicht einmal das. Wenn man bedenkt, dass eine Ortschaft wie Dobein mit einem slowenischsprachigen Bevölkerungsanteil von 20 bis 25 Prozent nicht in die Liste der zweisprachigen Ortstafeln aufgenommen wurde, nur weil der freiheitliche Bürgermeister dort es herausverhandelt hat, und das jetzt Verfassungsrang erhält, dann stimmt doch da irgendetwas nicht. (Beifall bei den Grünen.)
Es ist auch verwunderlich, Herr Staatssekretär – bei aller Sympathie und Hochachtung –, dass Sie in die Öffentlichkeit gehen und sagen, mit dem neuen Gesetz wurde alles, was der Verfassungsgerichtshof gefordert hat, umgesetzt, wohl wissend, dass im Jahr 2000 der Verfassungsgerichtshof erkannt hat, dass die Amtssprachen auf die Gemeinden abzustellen sind. Was bedeutet das? – Dass in einer Gemeinde, wenn Slowenisch als Amtssprache verwendet wird, das im gesamten Gemeindegebiet zu gelten hat. Wie sieht die Situation aus? – In St. Kanzian und in Eberndorf gibt es Ausnahmen, und das entspricht nicht dem, was Sie in der Öffentlichkeit gesagt haben.
Es sind diese Schlaglöcher – Kollegin Eva Glawischnig hat das schon erwähnt –, diese Unebenheiten, die das Ganze so unrund machen und weshalb wir große Probleme haben, zuzustimmen. Ich bringe daher neuerlich einen Abänderungsantrag ein. Er wird verteilt werden und hoffentlich mit in Verhandlung stehen, weil er genau das berücksichtigt, was ich jetzt erwähnt habe.
Alles in allem sind wir der Ansicht, dass dieses Gesetz in die richtige Richtung weist. Es gibt einen ganz zentralen und wichtigen Grund dafür, dass die meisten von uns doch zustimmen werden: Es muss jetzt die Diskussion zu den Blechtafeln, zu den Ortstafeln als Blechtafeln beendet werden, damit die eigentlichen Probleme hervorgekehrt werden können und damit eine Unterstützung der slowenischen Sprache, der
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