Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 77

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Die Menschen sind es auch, die von diesem Volksgruppenkonflikt jahrzehntelang be­troffen waren. Kärnten – und das möchte ich schon auch sagen – ist ja nicht eine Art politisches Kuriosum in Europa, wie das immer wieder dargestellt wurde, „die da unten in Kärnten mit ihrem Ortstafelstreit“, sondern schauen wir nach Europa, schauen wir uns die Volksgruppenkonflikte an. In Belgien führt der Konflikt zwischen den Flamen und den Wallonen bis zu einer Staatsspaltung. In Spanien gibt es den Baskenkonflikt. Auch in Südtirol hat es erst wieder Taferlstreit gegeben. In Frankreich hat es mit den Korsen jahrzehntelang Konflikte gegeben. Oder auch in Slowenien haben bis heute die Altösterreicher um ihre Rechte kämpfen müssen, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Kärnten ist kein Kuriosum, sondern überall, wo verschiedene Volksgruppen miteinan­der leben müssen, innerhalb staatlicher Grenzen zusammengefasst sind, gibt es Kon­flikte. Diese Konflikte zu lösen wird die zentrale Zukunftsaufgabe sein. Die Blechtafeln aufzustellen ist erst der erste Teil. Der entscheidende Teil ist, dass im täglichen Zu­sammenleben der Menschen dieser Frieden zwischen den Volksgruppen gesichert ist, dass die sukzessive Bevorteilung einer Volksgruppe und die Benachteiligung der öster­reichischen Volksgruppe im Bereich des Förderwesens, des Vereinswesens und vieler anderer Dinge beendet wird. Das ist das, was die Menschen vor Ort in Südkärnten be­schäftigt, und das ist auch der Grund dafür, dass viele Menschen in Südkärnten heute wahrscheinlich doch mit einer gewissen Zuversicht, aber auch mit Sorge diese Be­schlussfassung beobachten. Sie erwarten sich zu Recht, dass dieses Gesetz im täg­lichen Zusammenleben der Menschen breiter und umfassender gesehen wird.

Das heißt, ich glaube, wir haben auch noch eine Reihe von Aufgaben vor uns, das Zu­sammenleben zwischen den beiden Volksgruppen besser zu gestalten und sicherzu­stellen. In diesem Zusammenhang ist vor allem auch der Landeshauptmann gefordert, der das, wie ich glaube, auch versteht. Erst dann, meine Damen und Herren, haben wir diesen Ortstafelkonflikt endgültig gelöst.

Eines möchte ich schon auch in Erinnerung rufen, weil hier – und das möchte ich zum Schluss sagen – auch politische Verwerfungen der letzten Jahre immer wieder disku­tiert wurden. Der erste Landeshauptmann – und das darf auch heute nicht vergessen werden –, der erste Landeshauptmann, der das Ortstafelgesetz aus dem Jahr 1977 im Jahr 2005 erfüllt hat, war Landeshauptmann Dr. Jörg Haider. Auch das muss heute anerkannt und gewürdigt werden. (Beifall beim BZÖ.)

Kein roter, kein schwarzer Landeshauptmann vor Jörg Haider hat ein bestehendes Ge­setz aus dem Jahr 1977 umgesetzt, meine Damen und Herren! Es war Landeshaupt­mann Jörg Haider, der der Volksgruppe zu ihren Rechten verholfen hat.

Weil wir glauben – damit komme ich zum Schluss und zu unserem Abänderungsan­trag –, dass das eine sehr sensible Frage ist, vor allem für die betroffenen Menschen vor Ort, dass das Gesetz das eine ist, aber die praktische Umsetzung das andere, mei­nen wir, dass eine Umsetzung per Stufenplan im Vergleich zu einer sofortigen Aufstel­lung – wie das auch Kreisky im Jahr 1972 falsch gemacht hat – klüger wäre. Ein der­artiger Stufenplan ist auch schon damals von der Konsensgruppe unter Schüssel/Kar­ner entwickelt worden.

Diesen Stufenplan wollen wir mit folgendem Antrag, den ich nun einbringen darf, vor­schlagen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Stefan Petzner, Josef Bucher, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Verfassungsausschusses über


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