Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 78

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die Regierungsvorlage (1220 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird (1312 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Die Regierungsvorlage (1220 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

(Verfassungsbestimmung) In Ziffer 6 lautet § 12 Abs. 3 wie folgt:

„(3) (Verfassungsbestimmung) Die zuständigen Organe sind verpflichtet, die Bezeich­nungen und Aufschriften topographischer Natur gemäß Abs. 1 und 2 nach Anhörung der jeweils betroffenen Bürgermeister bis 31. Dezember 2015 anzubringen.“

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(Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Stimmen Sie diesem Stufenplan im Interesse des friedlichen Zusammenlebens beider Volksgruppen in Südkärnten zu! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

12.01


Präsident Fritz Neugebauer: Dieser Abänderungsantrag steht genauso wie jener vom Kollegen Zinggl vorhin eingebrachte Abänderungsantrag, der gerade verteilt wird, mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Stefan Petzner, Josef Bucher, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1220 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird (1312 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Die Regierungsvorlage (1220 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird, wie folgt geändert:

(Verfassungsbestimmung) In Ziffer 6 lautet § 12 Abs. 3 wie folgt:

„(3) (Verfassungsbestimmung) Die zuständigen Organe sind verpflichtet, die Bezeich­nungen und Aufschriften topographischer Natur gemäß Abs. 1 und 2 nach Anhörung der jeweils betroffenen Bürgermeister bis 31. Dezember 2015 anzubringen.“

Begründung

Die Kärntner Ortstafelfrage ist eine schwierige, belastete Frage, die die betroffenen Kärntnerinnen und Kärntner sehr bewegt und beschäftigt. Es geht nicht um die Blech­tafeln an sich, sondern es geht um das, was dahinter steckt. Es geht um die schwere Geschichte, die die Menschen Südkärntens geprägt hat. Und es geht darum, dass vie­le Befürchtungen haben, dass es mit zweisprachigen Ortstafeln nicht getan sein wird, sondern immer neue Wünsche und Forderungen seitens der Volksgruppe auftauchen, wie etwa zweisprachige Bezeichnungen auch für Amtsgebäude oder Hinweisschilder.

Daher muss es auch eine endgültige Lösung der Ortstafelfrage und ein Ende des Orts­tafelstreites geben. Das will die betroffene Kärntner Bevölkerung und das wollen auch wir vom BZÖ.

 


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