Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 136

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arbeit ist dort mit Unterstützung des Landes schon sehr weit im Detail fortgeschritten. (Abg. Mag. Stadler: Das kenne ich alles schon!) Es werden aufgrund kleinregionaler Entwicklungskonzepte nur mehr Förderungen des Landes gegeben, wenn die Zusam­menarbeit geregelt funktioniert. (Abg. Donabauer: Das kennt er ja nicht! – Gegenruf des Abg. Mag. Stadler.) Das sage ich Ihnen nur. Da wird nicht mehr in jeder Gemein-
de alles gefördert, sondern die für die Kleinregion notwendigen Investitionen. (Abg. Mag. Stadler: Führt gleich die Gebietsgemeinden ein, das geht schneller!)

Dass Kleinstgemeinden und kleine Gemeinden zu dem Entschluss kommen, dass sie eigentlich über diese Zusammenarbeit hinaus den Schritt zu einer Gemeindefusion set­zen wollen, ist das, was jetzt in der Steiermark diskutiert wird. Es wird neben der Zu­sammenarbeit in Dutzenden von Gemeinden auch zu diesen Zusammenlegungen kommen, davon bin ich fest überzeugt. Das wird unter Berücksichtigung dieser klein­lokalen Identität geschehen – was von Abgeordneter Musiol angeschnitten worden ist –, indem man darüber nachdenkt, dass auch auf dieser örtlichen Ebene eine entspre­chende Gemeindevertretung gewählt wird. Wir haben in der Steiermark zum Beispiel das Instrument der Ortsvorsteher.

Das, was vom Bundesrat initiiert wurde, macht natürlich Sinn: zusammenfassen von Gemeindeverbänden und diese flexibel ausgestalten. Wenn man bemerkt, dass man noch Aufgaben dazugeben kann, hat man keine rechtlichen Hindernisse, um diese Ge­meindeverbände zu stärken. Ich sage Ihnen, wir können dem Bundesrat für diese Ini­tiative durchaus dankbar sein, und ich hoffe auch, dass es nicht die letzte Initiative ist, die vom Bundesrat ausgeht. (Abg. Mag. Stadler: Er verabschiedet sich nicht vom Kon­zept der Einheitsgemeinde, und das ist überholt!)

Da sind wir sicherlich nicht einer Meinung. Das sehe ich nicht so, denn die Gemeinden haben unabhängig von ihrer Größe dadurch, dass sie an ihrem Bestand schon mehr als hundert Jahre lang arbeiten, gerade auch in einem zusammenwachsenden Europa enorme Bedeutung. Wo sollen denn die Menschen Heimat finden? Wo soll denn die Ehrenamtlichkeit gestärkt werden? (Abg. Mag. Stadler: Das verfassungsrechtliche Konzept der Einheitsgemeinde! Das gab es nie!) – Okay, aber noch einmal: Das ist nicht der Punkt dieser Initiative.

Es geht darum – um es auf den Punkt zu bringen –, den Gemeinden die Zusam­menarbeit zu erleichtern, die Gemeinden zu stärken und auch den kleinen Gemeinden ihr Recht nicht abzusprechen, als eigenständige Gemeinden bestehen zu bleiben. Da­her ist das eine positive Initiative des Bundesrates, die durchaus die Unterstützung al­ler Fraktionen verdienen würde. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.46.45

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lopatka, wie schlecht muss es um den Bundesrat bestellt sein, wenn so ein Gesetzchen – das wir grundsätzlich unterstützen – schon als „epochale Leistung“ dieser Länderkammer hochgejubelt wird?! Mehr Beweis für die Kritikwürdigkeit, die auch Kollege Stadler angeführt hat, gibt es ja gar nicht. Wie viele Jahre hat der Bun­desrat gebraucht, um so einen Gesetzesantrag einzubringen? (Abg. Grosz: 60 Jahre!)

Es wurde auch der Verfassungskonvent angesprochen. Da haben wir 18 Monate lang einvernehmlich sehr viele positive Initiativen gesetzt. Wenn wir jetzt immer darauf warten müssen, dass der Bundesrat so kleine Scheibchen einbringt, sollte man den Bundesrat vielleicht ausweiten oder noch fünf andere Länderkammern einbringen. Sie werden das dann auch hochjubeln.

 


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