Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 137

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Wenn wir die Verwaltung und die Gesetzgebung effizient gestalten wollen, dann wäre es sinnvoller, den Bundesrat als Länderkammer entweder abzuschaffen oder ihn zu­mindest zu verkleinern und durch Landtagsabgeordnete zu beschicken, die dann in ei­ner Doppelfunktion die Teilnahme der Länder an der Bundesgesetzgebung bewirken könnten. Das wäre eine sinnvolle Maßnahme zur Effizienzsteigerung und zur Kosten­einsparung. (Beifall beim BZÖ.)

Zur Materie: Herr Kollege Lopatka! Natürlich sind wir der Meinung, dass man die Ge­meinde an sich auch in ihrer Bedeutung stärken sollte. Dort ist die Verwaltung am Bür­ger. Da wird auch sehr positiv gearbeitet, oft leider  (Abg. Donabauer: Na schau!) – Na was heißt so ja? (Abg. Donabauer: Na schau habe ich gesagt!) – Na schau. Na hör ist noch besser. Zum Schauen gibt es jetzt nichts, aber zum Hören und auch viel zum Lesen, Herr Kollege!

Wir haben nämlich ein umfassendes Konzept für die Verwaltungsreform und die Auf­wertung der Gemeinden verabschiedet. Das kann ich Ihnen gerne zur Verfügung stel­len. Vielleicht können Sie mit Ihren Kollegen und auch mit den Kollegen aus dem Bun­desrat – vielleicht kommt von dort in den nächsten fünf oder zehn Jahren wieder ein­mal etwas Nettes – darüber sprechen, dass wir das einmal umsetzen, die Gemeinden wirklich stärken, aber die Ebenen darüber einmal ordentlich kappen, wo wirklich nur Verwaltung gemacht, Bürokratie gelebt und das theresianische Verwaltungsprinzip im 21. Jahrhundert fortgeführt wird. Das wären interessante Dinge. (Beifall beim BZÖ so­wie des Abg. Donabauer.)

Wir haben ja einen Antrag von Klubobmann Bucher, der auch heute zur Debatte steht, eingebracht. Den haben Sie leider abgelehnt. (Abg. Donabauer: Ich habe jetzt gerade applaudiert!) – Ja, wunderbar, ich bedanke mich. Lieber Kollege! Ich bedanke mich noch mehr, wenn du auch dann aufstehst, wenn es um unseren Antrag geht, und ihm zustimmst. Leider ist er im Ausschuss von eurer Fraktion abgelehnt worden. (Zwi­schenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) Das Ziel größerer Einheiten soll entsprechend verfolgt werden, Kleinstgemeinden sollen auf Verwaltungsebene möglichst zusammen­gefasst werden – die Ortstafeln können schon dort stehen, das ist ja nicht das Pro­blem.

Wir haben eine Richtgröße von 2 500 Bewohnern als Untergrenze vorgeschlagen. Na­türlich soll das aufgrund einer direktdemokratischen Entscheidung der Bevölkerung erfolgen und nicht gegen den Willen der Bevölkerung. Dort, wo die Bevölkerung will, dass Gemeinden zusammengelegt werden, dass ihre Strukturen zusammengelegt wer­den und die Verwaltung kostengünstig und effizient gestaltet wird, soll das ermöglicht werden. Ich lade Sie ein, Ihre Ablehnung, die Sie im Ausschuss gezeigt haben, zu überdenken und diesen wichtigen Schritt, der zumindest so groß und wichtig ist wie diese Initiative des Bundesrates (Abg. Rädler: Falsch! – Ruf beim BZÖ: Ihr habt ja keine Ahnung! – Abg. Grosz: Das sagt der „Erwinist“! Der Sektenführer ... !), gemein­sam mit uns heute umzusetzen und zu beschließen. (Beifall beim BZÖ.)

14.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Ab­geordneter Linder. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.50.38

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Staatsse­kretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag des Bundesrates ist sicherlich zu begrüßen. Ich glaube, es kann nicht sein, dass Gemeinden, die reformwillig sind, die bereit sind, das eine oder andere zu verändern, zusammenzuarbeiten, auch über Län­dergrenzen hinweg, durch Gesetze behindert werden.

Ein bisschen ironisch ist für mich dabei, dass der Bundesrat die Bundesregierung treibt. SPÖ und ÖVP bringen Anträge ein, dass die Bundesregierung endlich mit der


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