Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 138

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Verwaltungsreform weitermachen soll. Ich glaube, wir haben heute Vormittag vom Kol­legen Kräuter einmal gehört: Der Stillstand ist ja gar nicht da. Wenn eine Partei im Bundesrat schon an der eigenen Bundesregierung zweifelt und Anträge einbringt, dann, glaube ich, ist das sehr bezeichnend.

Ich komme zum Thema Gemeindezusammenlegungen. Immer wieder wird diese Mär – auch jetzt wieder vom Kollegen Scheibner – vorgetragen: Gemeindezusammenlegun­gen sind wichtig, um effizient zu arbeiten, um Kosten zu sparen.

Ich bringe ein paar Zahlen dazu, damit Sie sich die einmal auf der Zunge zergehen las­sen können: In kleinen Gemeinden werden 299 € pro Einwohner für Personal ausge­geben. In Gemeinden mit 10 000 Einwohnern steigt dieser Wert auf 560 € und in Ge­meinden mit über 20 000 Einwohnern auf 765 € pro Bürger. Die Wirtschaftskraft, das zu investierende Geld, liegt in Gemeinden mit bis 2 500 Einwohnern bei 394 € pro Bür­ger, in Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern bei 341 € und mit über 20 000 Ein­wohnern bei 275 € pro Bürger. Ganz interessant dabei sind natürlich im Gegenzug dazu die Förderungen. Es bekommen Gemeinden mit bis zu 10 000 Einwohnern rund 645 € pro Kopf an Ertragsanteilen, und bei Gemeinden mit über 50 000 Einwohnern sind es 934 €, womit auch erklärt wird, wo die Kosten in der Verwaltung liegen. Je grö­ßer die Gemeinde, je größer die Einheit, desto höher sind die Verwaltungskosten pro Bürger. Pro Bürger, bitte schön! Pro Bürger! (Abg. Grosz: Na logisch! Das ist ja klar!)

Deshalb sagen wir: Kleinere Einheiten sind günstiger. (Zwischenruf beim BZÖ.) – Ja, dann fordert bitte nicht die Zusammenlegung der Großgemeinden! Bitte schön! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Grosz: Graz mit 263 000 Einwohnern ist ja ein Riesenwirt­schaftsbetrieb!) Pro Bürger! Pro Kopf! Pro Kopf! Pro Kopf! (Abg. Grosz: Während kleine Gemeinden ... !)

Sehr interessant sind die Verwaltungskosten: Die Verwaltungskosten allein betragen in kleinen Gemeinden 266 € pro Bürger, in Gemeinden mit 20 000 bis 50 000 Einwohnern 433 € pro Bürger und in Gemeinden mit über 50 000 Einwohnern 610 € pro Bürger.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land Kärnten hat 1973 eine Gemeindereform ge­macht. Es hat damals von rund 230 Gemeinden auf 120 Gemeinden reduziert. Eines ist dabei ganz klar herausgekommen: Die prognostizierten Einsparungen sind bei Wei­tem nicht eingetroffen. Wir haben es in unserer eigenen Gemeinde erlebt. Wir waren von 1973 bis 1991 mit der Nachbargemeinde fusioniert und haben uns 1991 wieder ge­trennt. Die Verwaltungskosten von beiden Gemeinden zusammengerechnet sind ge­sunken. (Ruf bei der ÖVP: Auseinandergerechnet?) – Auseinandergerechnet sind sie gesunken verglichen mit der Zeit, in der wir in der großen Gemeinde waren.

Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, das sollte uns langsam zu denken geben. In der kleinen Gemeinde ist die Verwaltung effizient, überschaubar, der Bürger ist noch bereit, sich freiwillig einzubringen, viele Dinge funktionieren noch auf freiwilliger Basis, zum Beispiel Feuerwehr, Nachbarschaftshilfe, Hilfe im Sozialbereich. Das sind alles Dinge, die in der großen Gemeinde bezahlt werden müssen und von bezahlten Orga­nisationen durchgeführt werden. Deshalb, glaube ich, sollte man endlich mit dieser Mär der Geld sparenden Großgemeinden aufhören.

Ich glaube, wir haben den Beweis, wir wissen, wie es ausschaut, wir haben es selbst in unserer Gemeinde erlebt. Deshalb meine ich, wir sollten da einfach auf dem Boden bleiben und akzeptieren, dass die kleinen Gemeinden wesentlich effizienter arbeiten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Rädler: Bravo, Max Linder!)

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Pendl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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