Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 141

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das in anderen Staaten erlebt haben. (Ruf bei der SPÖ: Was sind denn das für Ver­gleiche?!) – Das sind Vergleiche, deren zutreffenden Charakter ich jetzt ein bisschen darstellen werde, bevor ich zur Anfragebeantwortung selbst komme. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es geht jetzt nicht darum, dass der Staatschef oder die Regierung ihren Familienan­gehörigen die Staatsbetriebe zuschanzt, aber es geht um einen Akt der Intransparenz und um einen Akt der Verflechtung von privaten und öffentlichen Interessen, der jeden­falls in der österreichischen Rechtsordnung ziemlich alleine dasteht. Gehen wir das einmal kurz durch.

Die Staatsdruckerei, früher monopolartig zuständig für die Erzeugung von Drucksa­chen im Bereich der Sicherheit der Republik Österreich, von Dokumenten, aber auch von Publikationen wie Bundesgesetzblättern, „Wiener Zeitung“ und dergleichen, wurde im Jahre 2000/2001 privatisiert. Es gibt eine Holding, die Österreichische Staatsdru­ckerei Holding AG, und unter anderem eine operative Tochter, das ist die Österreichi­sche Staatsdruckerei GmbH.

Die Privatisierung erfolgte vollständig, zu 100 Prozent. Heute steht diese Holding, also die Trägergesellschaft, im Eigentum von zwei Stiftungen, zwei Stiftungen, die wiede­rum Stiftungen gehören, Privatstiftungen von Einzelpersonen, das sind die Herren Strohmayer und Schächter. In diesen Privatstiftungen gibt es keine ersichtlichen Be­günstigten, sondern die Privatstiftungen, die die Stiftungen gestiftet haben, haben sich wechselseitig das Recht vorbehalten, den Stiftungsbegünstigten zu benennen. Damit ist die maximale Intransparenz und die maximale Verhinderung eines Durchblicks auf den wirtschaftlich Dahinterstehenden gegeben.

Zu den wirtschaftlich dahinterstehenden Personen und zu den Verflechtungen wird mein Kollege Rosenkranz, der auch auf der Rednerliste steht, in der Folge noch etwas sagen, sodass ich von der Struktur selbst nicht abweichen muss.

Jetzt wäre ja diese Privatisierung in Ordnung – wie in der Einleitung bereits gesagt –, wenn da nicht das weiter geltende Staatsdruckereigesetz aus dem Jahre 1996 wäre. Dieses Staatsdruckereigesetz sieht in § 2 Abs. 3 vor, dass die Bundesorgane prinzipiell verpflichtet sind, Druckprodukte für Bundesdienststellen, bei deren Herstellungspro­zess Geheimhaltung beziehungsweise die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ge­boten ist, in der Staatsdruckerei herstellen zu lassen – in einem privaten Unternehmen, das sich nach wie vor „Staatsdruckerei“ nennt. Es wäre natürlich auch zu hinterfragen, dass jemand, der voll privatisiert ist, im anonymen Stiftungseigentum steht, nach außen hin als „Staatsdruckerei“ – selbstverständlich mit dem Bundesadler – auftritt und auch im Ausland unter dem Namen „Staatsdruckerei“ akquiriert, etwa in Rumänien und Bulgarien. Aber lassen wir das einmal weg.

Jetzt gibt es da natürlich, weil das Gesetz vorgegeben hat, im Interesse des Steuer­zahlers zu handeln, zumindest die Ausnahme, dass diese Verpflichtung nicht besteht, wenn die Staatsdruckerei nicht in der Lage ist, zu marktwirtschaftlich angemessenen Preisen das Produkt herzustellen, oder wenn ein anderer mit den gleichen sonstigen Bedingungen und Sicherheitszusagen günstigere Preise anbietet. Na gut, damit kom­men wir also von einem Monopol zu einem Erstanbotsrecht, also die Staatsdruckerei hat einmal das erste Recht, und nur wenn ein anderer sie überbietet, kommt sie nicht zum Zug. Das ist bei einer privatisierten Unternehmung schon mehr als seltsam.

Ich habe noch nie gehört, dass jemand auf die Idee gekommen ist, eine Änderung des Staatsdruckereigesetzes, zumindest seines § 2 Abs. 3, zu verlangen.

Jetzt hat Kollege Jarolim – und jetzt kommen wir schon zum Bereich der eigentlichen Anfrage zurück – an die Frau Innenministerin eine Menge von Anfragen gestellt. Das ist die Anfrage, die der heutigen Kurzdebatte zugrunde liegt.

 


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