Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 142

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Wir haben uns dieser Anfrage angeschlossen und haben auch – da er die Anfrage nur an das Innenministerium gestellt hat – bei anderen Ministerien angefragt, welche Auf­träge an die Staatsdruckerei vergeben wurden und welche Volumina von diesen Auf­trägen umfasst waren.

Wir haben auch von den beiden Ministerien, die Aufträge vergeben haben, problemlos exakte Informationen erhalten, sowohl vom Gesundheitsministerium als auch vom Ver­kehrsministerium. Beim Verkehrsministerium ging es zum Beispiel um Führerscheine, beim Gesundheitsministerium um e-cards – und das war alles in Ordnung. Und siehe da, vom Innenministerium, dem bei Weitem größten Auftraggeber der Staatsdrucke­rei – ich brauche nur an das Thema Reisepass zu erinnern – bekommen wir hier nichts zurück. Nicht wir, sondern der Kollege Jarolim bekommt nichts zurück. Die Frau Minis­terin – damals noch Ihre Vorgängerin – lässt mitteilen, dass sie hinsichtlich der Frage nach dem Umsatz, den die Staatsdruckerei mit innenministeriellen Aufträgen macht, auf ihre Anfragebeantwortung zu einer bereits gestellten Anfrage aus dem Jahr 2009 verweist.

Wenn man nun in der Anfragebeantwortung aus dem Jahr 2009 nachliest, dann teilt die Innenministerin dabei mit, dass sie diese Antworten aus Gründen des Daten­schutzes und zum Schutz der Wettbewerbsstellung der Österreichischen Staatsdrucke­rei GmbH nicht erteilen kann. Sieh an! Also offenbar begehen die anderen Ministerien Amtsmissbrauch, brechen Datenschutz und verletzen die Geschäftsinteressen der Staatsdruckerei GmbH, nur das Innenministerium nicht – oder, das ist die zweite Mög­lichkeit, das Innenministerium hat hier etwas zu verbergen.

Zu dieser zweiten Analyse des Sachverhaltes tendiere ich, denn dass es eine Verlet­zung von Geschäftsgeheimnissen ist, wenn man bekannt gibt, in welchem Umfang man an die Staatsdruckerei Aufträge erteilt hat und was da für ein Umsatz erzielt wur­de, das kann ich mir zumindest mit meinen bescheidenen Rechtskenntnissen als An­walt nicht vorstellen.

Es gibt natürlich einige interessante Fragen in diesem Zusammenhang. Da wir keinen Hinweis haben, dass jemals andere Aufträge in diesem Bereich als solche an die Staatsdruckerei seit der Privatisierung, also seit 2000/2001, vergeben wurden, ist die Frage: Was ist hier dem Bürger beziehungsweise dem Steuerzahler für ein Schaden entstanden? Um wie viel hat man hier mehr gezahlt, als wenn es angemessene, kauf­männisch vertretbare Preise gegeben hätte, wie es das Staatsdruckereigesetz ver­langt?

Wir haben ein bisschen nachgeblättert, nachdem sich die Kosten für den Reisepass ja wiederum erhöht haben. Wir sind jetzt bereits bei, glaube ich, 71 € angelangt. Zu den Verordnungen gibt es ja erläuternde Bemerkungen, aus denen man ersehen kann, wel­chen Anteil die Fremdkosten haben, also welchen Anteil die zugekauften Leistungen – beim Reisepass der zugekaufte Pass und seine Datenbefütterung durch die Staats­druckerei GmbH – haben. Und da kommt man auf die nicht unerhebliche Summe von mehr als 28 €. Die Staatsdruckerei bekommt also mehr als 28 € für die Herstellung und datenmäßige Auffütterung – auch das macht sie – eines Reisepasses.

Wenn Sie sich jetzt das Volumen des Auftrages vor Augen halten – das kann man sehr leicht ermitteln, indem man nachsieht, wie viele Reisepässe in Österreich pro Jahr neu vergeben werden – es sind zirka eine halbe Million –, dann können Sie sich vorstellen, wie günstig für die Staatsdruckerei GmbH die Kalkulation da sein muss und welchen Deckungsbeitrag man mit 28 € erwirtschaftet.

Das wird wahrscheinlich auch der Grund für die erheblichen Preisunterschiede bezie­hungsweise – die Bezeichnung „Preis“ ist jetzt vielleicht falsch – Preis-/Gebührenun­terschiede sein, die der österreichische Bürger bei der Bezahlung seiner Dokumente in


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