Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 143

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Kauf nehmen muss, verglichen mit anderen Ländern. Zum Beispiel zahlen wir für den Reisepass seit 1. Juli exakt 75,90 € – in Deutschland zahlt man bis 24 Jahre 37,50 € und dann 59 €.

Noch eklatanter ist es beim Personalausweis, ebenfalls ein Monopolprodukt der Staatsdruckerei. Da zahlt man in Österreich 61,50 €, in Deutschland 28,80 €, wobei der deutsche Personalausweis, der ja wie unserer im Scheckkartenform ist, sogar Sonder­funktionen hat, Onlineausweisfunktionen, also erheblich aufgerüstet ist im Vergleich zum österreichischen. Beim österreichischen Staatsdruckereiprodukt fehlen all diese Funktionen.

Jetzt gäbe es natürlich auch noch die Erklärung, dass das ohnehin alles wahnsinnig billig ist, was die Staatsdruckerei anliefert, und nur unsere Aufschläge enorm sind, dass wir uns enorme Körberlgelder von den Bürgern holen, indem wir hier gleich 300, 400 Prozent auf die Gestehungskosten aufschlagen.

Aufgrund der Intransparenz gibt es aber auch die Vermutung, dass wir hier vielleicht äußerst ungünstig einkaufen.

Deswegen ist es für einen unbefangenen Anfrager und Parlamentarier erstaunlich, dass das Innenministerium eine so einfache und selbstverständliche Antwort verwei­gert. Und wir haben uns entschlossen, zu dieser Frage und zu den Hintergründen der Verweigerung, zu den tatsächlichen Zahlen, zu der Auftragsvergabe, zu der Stellung der Staatsdruckerei im Rahmen der Auftragsvergabe des Innenministeriums und zur Frage, wieso andere Unternehmen nicht eingeladen wurden beziehungsweise nicht zum Zug kamen, eine kleine Debatte zu veranstalten, bei der uns die Frau Innenminis­terin sicherlich all diese Auskünfte geben wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort kommenden Abgeordneten beträgt jeweils 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


15.12.44

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich kann eigentlich diesen sehr ausführlichen Darstellungen zur Beantwortung meiner Anfrage, wenn ich auch gleichermaßen die Anfrage nicht an Sie, Herr Kollege, gerichtet habe, nicht wahnsinnig viel hinzufügen. Ich glaube, es wäre ver­nünftig, wenn man das eine oder andere in diesem Zusammenhang noch ausführen könnte, um zu sehen, ob die Zahlen stimmen. Ich habe es nicht so eingehend recher­chiert, muss ich dazusagen, wie Sie, Herr Kollege, aber es ist jedenfalls für mich etwas bedauerlich gewesen, dass die Beantwortung in einer, sagen wir, graduell weniger großen Dichte erfolgt ist als die Antworten, die die anderen Ministerien gegeben haben nach der Kopie dieser Anfrage und nach der Versendung. Ich glaube, mehr kann man aus meiner Sicht nicht dazu sagen.

Ich habe eigentlich auch keinen Anlass. Es ist die zweite Anfrage gewesen. Ich habe die zweite Anfrage deshalb gestellt, weil die erste Anfrage mit dem beantwortet ist, was heute hier auch dargestellt worden ist, und mich das gleichermaßen nicht sonderlich befriedigt hat. Die Diskussion, die sich nach dieser Anfrage das eine oder andere Mal gestellt hat, in unterschiedlichem Rahmen und mit unterschiedlichen Verquickungen, kennen Sie, glaube ich, ohnedies. Das hat dann zu sehr unerfreulichen, jedenfalls für mich, Beschäftigungen geführt, die aus meiner Sicht allerdings am Punkt vorbeigegan­gen sind. Insofern kann ich jetzt nur sagen, wenn das so im Raum steht, wie der Herr Kollege das ausgeführt hat, dann steht das halt so im Raum.

Dazu kann man natürlich das eine oder andere noch sagen. Vielleicht erfolgt das
noch. Ich kann selbst nicht mehr dazu sagen, weil ich der Fragesteller war. Das steht


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