Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 148

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nonym sein, zu dem komme ich später. Sie haben nicht die Frage des Kollegen Hüb­ner beantwortet, warum zwei Bundesministerien die Anfrage beantworten können, wie hoch die Aufträge dort waren, und warum das Innenministerium aus datenschutzrecht­lichen und wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht sagen kann, ja, wir haben so und so viel Auftragsvolumen in Euro dort abgegeben. Sie haben nicht sagen können, warum das eine Ministerium da jetzt richtig oder falsch handelt oder umgekehrt. Haben Sie einfach nicht.

Das Problem  wenn Sie oder der Kollege Donnerbauer sagen, es geht alles rechts­konform zu und es kann alles kontrolliert werden – ist, dass eben nicht alles kontrolliert werden kann, weil Sie uns die entsprechenden Antworten nicht geben. Daran ist näm­lich auch dieses Gesetz schuld, weil da drinnen steht, dass vorrangig immer die Staatsdruckerei zum Zug kommen muss  mit ein paar Ausnahmebestimmungen. Wenn man dann im Ministerium draufkommt, dass diese Ausnahmebestimmungen nicht greifen, dann wird überhaupt nicht ausgeschrieben oder Ähnliches.

Sie müssen einfach erklären, warum ein komplett privates Unternehmen, Frau Bundes­ministerin, in irgendeiner Form vom Staat anders behandelt wird als andere. Wir kön­nen auch nicht hergehen und sagen, für dieses Buffet haben wir uns beim k. u. k. Hof­zuckerbäcker soundso die Sachen geholt, aber das ist ein Staats- und Geschäftsge­heimnis, sonst könnte zum Beispiel verraten werden, wie ein Rezept lautet oder Ähn­liches.

So spielt es sich nämlich ab, da wird tatsächlich unter dem Synonym der Staatsdru­ckerei mit dem Bundeswappen der Eindruck erweckt, es handelt sich um etwas Staatli­ches  was es in Wirklichkeit nicht mehr ist. Auch die Frage der Qualität, der Sicherheit und der Datensicherheit, die ja dahinter steht, ist bei keinem anderen privaten Unter­nehmen nicht auch so gewährleistet wie bei der „Staatsdruckerei“ – unter Anführungs­zeichen. Es ist eben nicht mehr die Druckerei des Staates, sondern eine private, noch dazu einer sehr undurchsichtigen Konstruktion.

Da sind wir gleich beim Punkt: Wer ist denn im ganzen Umfeld dieser Konstruktio­nen?  Ein Name taucht da durchgehend auf, sogar noch als Beirat: Ernst Strasser. Wir wissen ja, was seine Tätigkeiten, auch im Rahmen seiner Firmen, waren; er ist im­merhin ein Amtsvorgänger von Ihnen, und zwar in mehrfacher Hinsicht, auch insofern als er aus dem Land Niederösterreich beziehungsweise aus der ÖVP Niederösterreich kommt. Und nicht nur Ernst Strasser, sondern auch fast sein gesamtes Ex-Kabinett tummelt sich dort als Geschäftsführer, als Beiräte herum. Frau Bundesministerin, da müssen Sie, entgegen den bisherigen Gepflogenheiten, doch eine andere Transparenz walten lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Da müssen Sie die Auskunft geben, denn, wie Kollege Hübner schon angeführt hat, es muss für uns Parlamentarier nachvollziehbar sein, warum für den Bürger in der Bun­desrepublik Deutschland ein Reisepass um 20 € billiger ist als in Österreich. Was steckt dahinter? Wir wollen hier keine Verdächtigung aussprechen, denn es gibt nur zwei Möglichkeiten, aber wir wollen wissen, welche es ist. Sind die Gestehungskosten zu teuer, oder schlägt der Staat für den Bürger zu viel drauf? Das wollen wir Parla­mentarier wissen, und in anderen Bereichen ist es genauso. (Beifall bei der FPÖ.)

Welche datenschutzrechtlichen Geheimnisse hier preisgegeben werden, ist nicht das Thema, sondern wir wollen wissen, um wie viel Geld das Innenministerium Aufträge vergeben hat. Aber es ist schon jemand anderer draufgekommen: Die EU-Kommission, der zuständige Binnenkommissar, hat bereits gesagt, dass in dieser Frage ein Teilmo­nopol vorliegt und überprüft wird, ob es zu einer EU-rechtlichen Klage gegen Öster­reich kommen wird. Als das im Vorfeld bekannt wurde, die Zeitschrift „profil“ hat es berichtet, war natürlich als Erster – im Rahmen seiner politischen Funktion, bitte nicht


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