Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 162

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ist ganz entscheidend in Bezug auf die Auswirkungen des Unfalls, die Unfallfolgeschä­den und die Zeit der Rehabilitation.

Ich glaube, wenn durch die Einführung der Rettungsgasse die Einsatzkräfte im Schnitt vier Minuten schneller am Unfallort sind, dann ist das allemal Grund genug, dass wir heute diesen Beschluss fassen.

Auch aufgrund der Wortmeldungen vorher möchte ich mich recht herzlich bedanken für die breite Zustimmung über alle Parteigrenzen hinweg. Wir werden einstimmig diesen Beschluss fassen, die Rettungsgassen in Österreich einzuführen, um damit den Ein­satzkräften, ob das die Rettung, die Feuerwehr, die Polizei ist, zu helfen, schneller am Unfallort zu sein und somit mehr Menschenleben retten zu können. Herzlichen Dank dafür, und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit der großen Überschrift: Mehr Verkehrssicherheit und weniger menschliches Leid auf Österreichs Straßen. (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

16.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haber­zettl. – Bitte.

 


16.20.09

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bun­desminister! Auf Autobahnen passiert es oft genug: Es gibt einen Stau, Einsatzkräfte müssen zur Quelle des Übels gelangen, können aber nicht, weil sie selbst im Stau stecken. Der Pannenstreifen, der als Lösung herangezogen werden sollte, ist selbst blockiert. Und so entsteht eine Situation, die niemand wirklich brauchen kann.

Hilfestellung bringt da eine Rettungsgasse. Unter einer Rettungsgasse versteht man, dass beidseitig zur Seite gefahren wird, wodurch zwar nicht eine volle Fahrspur, aber doch die volle Breite einer Fahrspur frei gemacht wird und so ein Weg für Rettung, Po­lizei, Feuerwehr nach vorne entsteht.

Diese Regelung wird bereits in Deutschland, in der Schweiz, in Tschechien und in Slo­wenien erfolgreich angewandt. Das bedeutet aber auch, dass man in Deutschland, wenn man die Regel nicht einhält, eine Strafe riskiert, weil dort eben diese Regelung schon in ein Gesetz gegossen ist.

Mit 1. Jänner 2012 tritt nun auch in Österreich eine derartige gesetzliche Regelung in Kraft. Es sollte aber nicht der gesetzliche Strafrahmen in der Höhe von 72 € bis 2 180 € der Grund für eine rasche Umsetzung der Rettungsgasse in der Praxis sein, sondern vielmehr das Wissen, dass Hilfeleistung im Straßenverkehr in Zukunft um einiges schneller erfolgen kann. Für die notwendige Bewusstseinsbildung muss natürlich auch gesorgt werden.

Verunsicherung erzeugt im Augenblick noch der Umgang, Frau Kollegin Moser, mit dem Pannenstreifen im Falle der Bildung einer Rettungsgasse. Der Ausschuss hat in seiner Feststellung klar zum Ausdruck gebracht, dass im Ausnahmefall der Pannen­streifen zum Ausweichen genutzt werden kann, wiewohl er den Charakter eines Pan­nenstreifens weiter behält. Aber wenn es eben notwendig ist, kann er in diesem Fall auch genutzt werden.

Wir beschließen also heute eine Lösung, die dann schon ein Erfolg ist, wenn nur ei­nem einzigen Menschen früher oder sogar lebensrettend geholfen werden kann, und dafür gebührt Ihnen, Frau Bundesminister, ein herzliches Dankeschön aller Verkehrs­teilnehmer. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bar­tenstein. – Bitte.

 


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