Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 161

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Fahrer, um einem Einsatzfahrzeug Platz zu machen, auch in eine rote Kreuzung ein­fahren darf und straffrei bleibt –, haben wir uns entschlossen, diesen Antrag zu unter­stützen.

Die Einführung der Rettungsgasse wird vom BZÖ, wie gesagt, grundsätzlich begrüßt. Es müssen aber auch Möglichkeiten geschaffen werden, damit Einsatzkräfte bei Staus und Unfällen sehr schnell helfen können. Daher sind alle Maßnahmen zu unterstützen, die in diese Richtung gehen.

Wichtig ist ganz besonders die umfassende Information der Bevölkerung über diese Neuregelung, denn die Problematik wird sicher darin liegen, dass viele Autofahrer be­züglich dieser Pannenstreifenregelung nicht Bescheid wissen. Hier muss Information vonseiten des Ministeriums und der Medien kommen, dann wird das sicher eine sinn­volle Maßnahme. Wir vom BZÖ werden zustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich erlaube mir, eine Gruppe am Balkon besonders herzlich zu begrüßen. Es sind dies die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Special Olympics, das Reiter- und Reiterinnen-Team. Ich habe mir sagen lassen, sie haben vier Mal Gold, sechs Mal Silber und vier Mal Bronze ge­wonnen. Herzliche Gratulation! (Allgemeiner Beifall.)

Nun darf ich die Frau Bundesministerin ersuchen, das Wort zu ergreifen.

 


16.16.15

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Von mir auch ein herzliches Willkommen! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wie Sie wissen, ist das Thema Verkehrssicherheit eines, das mir besonders am Herzen liegt. Es haben ja alle Maßnahmen, die das Hohe Haus in dem Zusammenhang schon beschlossen hat, gezeigt, dass es dieses gute und enge Zusammenspiel braucht. Es braucht gute Gesetze, die auch von der Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert werden. Es braucht die Kontrolle dieser Gesetze, aber wir brauchen im Bereich der Verkehrs­sicherheit auch eine Bewusstseinsänderung. Ein verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr ist das Allerwichtigste, denn das oberste Ziel ist es, Unfälle zu ver­meiden.

Wir haben viele dieser Diskussionen geführt und Pakete geschnürt. Wir haben die Hochrisikolenker definiert, ob das die Raser sind, ob das jene sind, die alkoholisiert ein Auto lenken, und haben strenge Gesetze gemacht, weil es kein Kavaliersdelikt ist, wenn man alkoholisiert Auto fährt, und wir haben die Kontrolle der Einhaltung dieser Gesetze auch verstärkt.

Wir haben uns in Folge dann auch jener angenommen, die die schwächsten Verkehrs­teilnehmer in unserem Land sind, ob das die Fußgängerinnen und Fußgänger sind, die Radfahrer sind oder die Kinder sind. Erst in den letzten Wochen haben wir gemeinsam beschlossen, dass wir unsere Kinder im Straßenverkehr beim Radfahren mit der Helm­pflicht und mit einem Rücksichtnahmegebot stärker schützen wollen.

Das waren alles Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, dass wir weniger menschli­ches Leid auf Österreichs Straßen haben. Und was wir heute beschließen, soll helfen, wenn trotzdem etwas passiert. Wenn ein Unfall passiert, dann geht es darum, dass die Einsatzkräfte so schnell wie möglich am Unfallort sind. Heute werden wir gemeinsam eine Regelung beschließen, die dafür sorgt, dass die Einsatzorganisationen den Men­schen, die Opfer eines Verkehrsunfalles sind, wirklich rascher helfen können.

Es wurde schon erwähnt, was das bedeutet, wenn man schnell am Unfallort ist. Unfall­chirurgen haben mir erzählt, wenn man eine Minute schneller am Unfallort ist, dann steigt die Überlebenschance um 10 Prozent. Eine Minute schneller am Unfallort zu sein


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