Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 177

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Frau Ministerin, Sie wissen ja ganz genau, dass Ihre Evaluierungskriterien bei der so­genannten Evaluierung des Bundesstraßengesetzes beziehungsweise der Projekte, die im Anhang dieses Bundesstraßengesetzes aufgelistet sind, gar nicht korrekt an­gewendet wurden. Normalerweise ist eine autobahnartige Ausbauvariante erst ab 22 000 Fahrzeugen pro Tag üblich. Und Sie haben ursprünglich auch vorgehabt, das anzuwenden, aber trotzdem: Jenseits dieser 22 000 Fahrzeuge pro Tag liegt die A 5 – die A 5 soll gebaut werden. Jenseits dieser 22 000 Fahrzeuge pro Tag liegt die S 7 – die S 7 wird gebaut. Jenseits dieser 22 000 Fahrzeuge pro Tag liegt die S 8 – soll ge­baut werden, ist Ihrerseits weiter im Katalog. Jenseits dieser 22 000 Fahrzeuge pro Tag liegen die S 34, S 36 und S 37. All das wären vorrangige Kandidatinnen und Kan­didaten für das Sparprogramm. Sie nehmen das nicht wahr!

Jetzt kommt das Überdrüber, das teuerste Autobahnstück, das Sie mit Zuzahlungen des Landes Oberösterreich und der Stadt Linz verwirklichen: der sogenannte Restring des Westrings mit 100 Millionen € pro Kilometer – ist auch nicht Ihrem Evaluierungs­vorgang zum Opfer gefallen. Sie haben ihn entgegen Ihren Kriterien beibehalten. Sie haben das Projekt zwar um die Hälfte reduziert – nur: der Nordteil war ohnehin nie ernsthaft beabsichtigt –, und Sie konnten als kleinen Verhandlungserfolg diese 70 Mil­lionen € an Zuzahlungen verbuchen.

Eines ist aber auch interessant: Den Vertrag mit dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz gibt es bis heute nicht. Jetzt beschließen wir aber ein Bundesstraßengesetz, das immerhin einige Einsparungen bringt, das aber weit unter dem Niveau bleibt, das dringend notwendig wäre.

Ich bin froh darüber, dass die A 24 nicht in der vorgesehenen Form errichtet wird. Und ich bin auch froh darüber, dass die S 31 nun in Form einer etwas größer dimensio­nierten Bundesstraße, aber nicht mehr als Schnellstraße konzipiert ist. Aber, Frau Mi­nisterin, prinzipiell hätten Sie Ihre Kriterien wirklich ernst nehmen sollen, so, wie es auch im Regierungsprogramm steht. Denn im Regierungsprogramm ist genau definiert, was unter „hochrangiges Straßennetz“ fallen soll, was ausgebaut werden soll. Sie neh­men weder das eine ernst noch das andere, nämlich Ihre eigenen Kriterien. Das, was Sie ernst nehmen, ist einerseits der Zuruf der Baulobby und andererseits vor allem der Wunschkatalog der Bundesländer, allen voran jenen Niederösterreichs und teilweise auch noch jenen der Steiermark. Da wollen wir nicht mitgehen.

Unser Protest erfolgt vor allem deshalb, weil Sie auch EU-rechtswidrig agieren, denn bei all diesen Projekten, die Sie jetzt im Bundesstraßenverzeichnis anführen, müsste man, weil es dann ja neue Projekte sind, da es sich um ein neues Gesetz handelt, eine Strategische Prüfung Verkehr absolvieren. Diese Strategische Umweltprüfung – in Ös­terreich „Strategische Prüfung Verkehr“ genannt – wollen Sie verhindern beziehungs­weise umgehen, weil keines dieser Projekte, die ich aufgezählt habe, auch nur im An­satz irgendwie die Chance hätte, dieser Strategischen Prüfung Umwelt beziehungs­weise Verkehr standzuhalten. Also nicht nur eine Geldverschwendung, nein, auch ein Rechtsbruch! (Beifall bei den Grünen.)

17.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


17.16.21

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Frau Ministerin! Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Heinzl hat die Summe schon genannt, die mir nicht der Höhe nach, aber von der Tatsache her, dass wir sie mit einem Gesetzesbeschluss einsparen, einzig­artig erscheint. Das kann man gar nicht hoch genug einschätzen. 519,4 Millionen € an Steuermitteln werden eingespart! Das ist etwas, das, wie gesagt, öfter vorkommen


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