Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 180

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Beim Erstellen des Planes ist es um die Kriterien Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gegangen; Kriterien, die auch dabei immer im Mittelpunkt gestanden sind. Ich bin der Auffassung, dass wir, wenn wir vor der großen Aufgabe einer Budget­konsolidierung stehen – zu der ich mich natürlich bekenne –, alles versuchen müssen, um in allen Bereichen die vorhandenen Mittel so effizient und sparsam wie nur möglich zum Einsatz zu bringen.

Bei Infrastrukturprojekten ist es natürlich auch immer eine besondere Aufgabe, sich an­zusehen, welche Auswirkungen das auf die Mobilität der Bevölkerung haben wird, ebenso, welche Auswirkungen das auf die Wirtschaft und die Umwelt haben wird. Das waren auch die entscheidenden Kriterien.

Was die Auswirkungen auf die Umwelt anlangt, sieht man, dass es im Bereich der In­frastrukturinvestitionen einen klaren Schwerpunkt bei den Investitionen in ein öffent­liches Verkehrsmittel gibt, in ein Verkehrsmittel, das umweltfreundlich ist, nämlich die Eisenbahn, wo wir doppelt so hohe Infrastrukturinvestitionen für die nächsten Jahre be­schlossen haben wie für den Bereich Straße.

Zu den Verhandlungen, die ich in diesem Zusammenhang mit den Ländern geführt ha­be: Das Ergebnis ist nicht nur die heutige Änderung des Bundesstraßengesetzes, son­dern wir haben nach einer Evaluierung der Straßenprojekte mit allen Bundesländern kostenminimierende Vereinbarungen getroffen – egal, ob das Redimensionierungen, Vorfinanzierungen oder andere Zeitschienen sind. Alle Möglichkeiten wurden genutzt, um dieses Ziel, nämlich 519 Millionen € weniger auszugeben, zu erreichen; heute hat das niemand hier in Schilling umgerechnet, denn da geht es auch nicht darum, dass et­was ausgegeben wird.

Heute wird hier von Ihnen ein Beschluss gefasst, dass in Bezug auf schon vorhandene Vereinbarungen 519 Millionen € weniger für Straßenprojekte ausgegeben werden, und zwar für Straßenprojekte, die in dieser Dimension nicht notwendig sind, wo wir aber trotzdem gute Verkehrslösungen erzielen werden, wo wir Ortskerne entlasten, wo wir der Bevölkerung und der Wirtschaft eine gute Infrastruktur zur Verfügung stellen. Es muss nicht jede Straße in unserem Land eine Autobahn sein. Daher bin ich froh, dass es gelingt, diese große Summe einzusparen.

Darüber hinaus werden heute noch zwei Projekte aus dem Bundesstraßengesetz ge­strichen: Das ist die A 24 in Wien, das wären allein noch einmal 490 Millionen € gewe­sen, und bei der A 26 Nord noch einmal allein 400 Millionen €. Das heißt, wir reden von einem Volumen von 1,4 Milliarden €, die wir nicht in die Straßeninfrastruktur investie­ren, aber wir können trotzdem – und das ist mir wichtig – eine gute Verkehrslösung für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Umwelt anbieten.

Was mir dabei auch noch wichtig ist, zu betonen: Wir haben keinen Investitionsstopp gemacht, denn wir brauchen eine gut ausgebaute Straßeninfrastruktur, und wir inves­tieren in den nächsten Jahren 1 Milliarde € in die Straßeninfrastruktur. Das ist so viel wie noch nie. Die Hälfte davon fließt in den Bereich Verkehrssicherheit.

Die drei Tagesordnungspunkte heute hier im Plenum, die mein Ressort betreffen, tra­gen die Überschrift „Sparsamkeit und mehr Verkehrssicherheit“. Das kann ich reinen Gewissens hier sagen, da die Hälfte dieser Mittel in Verkehrssicherheitsmaßnahmen fließt, zum Beispiel in zweite Tunnelröhren. Der Tauerntunnel-Brand im Jahre 1999 ist ja sicherlich vielen hier noch in Erinnerung.

Daher nochmals: Dabei geht es um richtige und gute Investitionen, um Investitionen, die nicht nur eine gute Infrastruktur, sondern auch mehr Sicherheit bringen.

Wenn gebaut wird, hat man ja oft so ganz automatisch im Hinterkopf: Das dauert si­cherlich alles viel länger, und alles wird sicherlich viel teurer werden! – Dem ist aber


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