17.33
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich schicke gleich voraus: An sich wäre diese Gesetzesinitiative, die Sie vorgelegt haben, respektive auch von Ihrer Vorgängerin vorbereitet und ausgearbeitet worden ist, ein wichtiges Gesetz, und ich verleihe einmal unserer Enttäuschung Ausdruck, dass wir beim Qualitätssicherungsgesetz nur zu einer derartigen Regierungsvorlage gekommen sind, die unseres Erachtens leider wesentliche Dinge nicht mit umfasst.
Wir hätten ja auch gerne mit Ihnen im Ausschuss ausführlich darüber diskutiert, aber Sie haben sich dort als sehr wortkarg erwiesen, haben lediglich zu meiner Stellungnahme hinsichtlich der Anglizismen eine Wortmeldung abgegeben sowie auch ins Treffen geführt, dass Sie erst kurz im Amt sind und versucht haben, in dieser Zeit bei den betroffenen Stellen allfällige Einwände auszuräumen, und dass dies da und dort auch gelungen ist. – Das war auch schon die gesamte Stellungnahme Ihrerseits, und daher nütze ich die Gelegenheit, auch hier im Plenum zu diesem Qualitätssicherungsgesetz für den tertiären Bildungsbereich kurz unsere Sichtweise der Dinge darzulegen.
Vorweg muss einmal gesagt werden: Es umfasst unseres Erachtens nicht alle Bildungseinrichtungen, die sich im tertiären Bildungssektor befinden. Es ist ja so, dass die pädagogischen Hochschulen nicht mit umfasst sind und andere Einrichtungen wissenschaftlicher Natur auch nicht, weil diese im Bildungsministerium angesiedelt sind, und die hat man unangetastet gelassen.
Wir glauben schon, dass ein Qualitätsmaßstab unteilbar ist und letztlich über alle universitären Einrichtungen drüberzulegen wäre und nicht nur Stückwerk bleiben sollte – wiewohl wir ja den Grund kennen: weil dieses Ressort von Ihrem Regierungspartner geführt wird und daher nicht mit einbezogen wurde. Das ist schade, weil damit genau das, was man immer machen möchte, nämlich Verwaltungsökonomie umsetzen, Verwaltung einsparen, nicht Platz greift. Wir waren ja an sich Befürworter dessen, dass wir angesichts unserer Räte-Unkultur, die wir schon in den letzten Jahren und Jahrzehnten betrieben haben, hier eine Vereinheitlichung machen, obwohl wir es gerne anders organisiert gehabt hätten.
Aber es gibt einige wesentliche Dinge, die anzumerken sind, auch inhaltlicher Natur.
Wir gehen einmal davon aus, dass, so wie viele Universitäten es auch sehen, Eingriffe in die Autonomie der Universität vorgenommen werden, die so im UG 2002 nicht geplant oder vorhergesehen waren.
Sie haben zwar für die Zukunft einen Rat geschaffen, eine Agentur in diesem Fall, aber mit sehr, sehr vielen Organen. Sie schreiben, es gibt ein Organ, einen Beirat, eine Beschwerdekommission, ein Board, eine Generalversammlung, ein Kuratorium und vieles andere mehr.
Neu ist hingegen, dass Sie erstmalig – und das ist wirklich neu – vorpreschen, indem Sie eine Quote für die Beschickung dieser Räte festlegen. Auf der einen Seite zieht es sich wie ein roter Faden durch, dass natürlich die Sozialpartnerschaft bei der Entsendung stark begünstigt wird – was uns auch ein Dorn im Auge ist und auch sehr, sehr vielen Betroffenen –, auf der anderen Seite schreiben Sie eine 45-Prozent-Quote für Frauen fest.
Und dann gibt es witzigerweise Gremien, die aus fünf Personen bestehen. Jetzt haben wir nachgerechnet: Fünf Personen, mindestens 45 Prozent müssen davon Frauen sein. Das heißt, mindestens drei müssen Frauen sein. Da hätten Sie gleich hineinschreiben können: 51 oder 55 Prozent müssen Frauen sein. – Es ist das erste Mal, dass mittels Quote absolute Mehrheiten festgeschrieben werden, was das Geschlecht betrifft. (Zwischenruf bei den Grünen.)
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