müssen auch weitere folgen, wenn wir die desaströse österreichische Klimabilanz berücksichtigen und wenn wir vor allem auch die Entwicklung der Regionen berücksichtigen.
Das heißt, ich sehe das heute als einen ersten erfreulichen Schritt und freue mich, wenn weitere folgen. Und im Übrigen bin ich wie immer der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.32
Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt dazu keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1204 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Ing. Hofer sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs abstimmen lassen.
Zunächst getrennte Abstimmung über Ziffer 14 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 17 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Regierungsvorlage.
Jene Damen und Herren, die diesem Teil ihre Zustimmung geben, bitte ich um ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ich komme nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte Sie um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen gleich zur dritten Lesung.
Wenn Sie auch in dritter Lesung für diesen Entwurf sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1222 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG) und ein Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) erlassen werden sowie das Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG), das Bildungsdokumentationsgesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz und das MTD-Gesetz geändert werden (Qualitätssicherungsrahmengesetz – QSRG) (1318 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte.
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