Dann gibt es ein Gremium, das aus 14 Personen besteht – da sind 45 Prozent genau sieben, also 50 Prozent; darunter geht es nicht –, und ein Gremium mit 23 Personen – da ist es noch erlaubt, dass vielleicht auch ein Überhang von einem Mann in diesem Gremium sitzt.
Also wir sind da schon sehr enttäuscht, weil das ja keine Mindestquote mehr ist, sondern das ist ja schon eine Mindestquote zur Sicherung der absoluten Mehrheiten aus einem Geschlecht kommend. (Abg. Dr. Rosenkranz: Ich glaube, die Wahlrechtsreformen zielen auch darauf hin!)
Das ist schade und zu kritisieren, so glauben wir, weil das unserer Meinung nach kein wissenschaftlicher Ansatz ist.
Dann befürchten wir natürlich erhebliche Mehraufwendungen in personeller, aber auch in finanzieller Hinsicht – ich werde mich dazu noch äußern – infolge einer Quasi-Monopolisierung dieser Agentur in vielen Bereichen.
Was für uns aber das Signifikanteste ist, ist, dass Sie durchaus auch in das Gesetz hineinschreiben, dass auch die Forschung qualitätsgesichert, geprüft und auditiert werden kann. Das halten wir für bedenklich, denn wir vertreten die Meinung, dass gerade das zu den akademischen Prinzipien gehört, dass nur durch ausgewiesene Exzellenz letztlich auch Qualität im Forschungsbereich überprüft werden kann. Wir haben da beste Verfahrensweisen beim FWF oder bei der Akademie der Wissenschaften.
Und daran schließt sich schon das andere: Es ist für uns auch kein Kulturmaßstab, den Sie da vorlegen, wenn Sie dann auch noch auf der einen Seite die Beratung und auf der anderen Seite die Zertifizierung von ein und derselben Stelle vornehmen lassen wollen. Das entspricht auch nicht dem internationalen Standard einer Corporate Governance, wenn derartige Dinge zusammenfallen.
Was dann noch gemacht wurde, ist, dass eine Ombudsstelle für Studierende eingerichtet wird – es ist offensichtlich die massive Kritik an der Österreichischen Hochschülerschaft, der man damit Rechnung tragen will, oder aber auch der Studierendenanwaltschaft. Sehen wir es einmal positiv: Studenten haben eine zusätzliche Stelle, wo sie sich mit ihren Anliegen hinwenden können. Das, was wir befürchten und was wahrscheinlich nicht ausgeschlossen werden kann, sind massive Doppel- und Mehrgleisigkeiten, und das hätte man eigentlich nicht in dieser Form machen sollen.
Was mich dann auch noch etwas verwundert, ist: Titel werden in Zukunft viele vergeben. Das Board hat eine geschäftsführende Rolle, und da gibt es Kurioses, wenn man sich die Regierungsvorlage zur Qualitätssicherungsagentur anschaut: Das Gesetz ist fast länger als das Universitätsgesetz! Mit dem Privatuniversitätengesetz-Teil ist es wesentlich länger. Das ist meiner Meinung nach auch nicht gerade eine Verwaltungsvereinfachung.
Aber was zum Beispiel das Board betrifft: Warum man das nicht „Geschäftsführung“ nennt, weiß ich nicht. Das ist eine Geschäftsführung sui generis. Man verwendet einen englischen Begriff, in dem Fall „Board“ – auf Deutsch heißt das Brett. Und wir entwickeln dann die englische Sprache im Deutschen noch weiter, weil wir einen Genitiv bilden, den es im Englischen gar nicht gibt, denn Sie regeln dann zum Beispiel im § 7 die Bestellung „des Boards“ – mit einem „Siegfried“ am Schluss.
Herr Bundesminister, Sie sind ja klassischer Philologe. Und ich hätte mir schon gedacht, dass Sie ein Ästhet der Sprache sind und dass Ihnen so etwas nicht passieren wird und dass es Ihnen wehtut, wenn Sie so etwas hier sehen. Abgesehen davon, dass es auch grammatikalisch falsch ist, denn das Board – das „Brett“ – wird ja nicht bestellt, sondern bestenfalls die Mitglieder des Board – bestenfalls die Mitglieder kann man bestellen! –, verwenden Sie dann auch noch englische Begriffe, wo Sie eine De-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite