Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 185

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

klinierung vornehmen, die es im Englischen gar nicht gibt. Das ist neu. Soll aber so sein.

Nun aber noch zu etwas, wo es dann ins Inhaltliche geht, und das will ich Ihnen vor­lesen. Sie schreiben im § 10, und das wird uns vorgesetzt: „Leitung der Agentur und Geschäftsstelle“. Und da sagen Sie im Abs. 1:

„Die Präsidentin oder der Präsident des Boards“ – also: „des Boards“ – „leitet das Board und die Geschäftsstelle ...“

So weit, so schlecht. Er oder sie leitet also die Sitzung des Aufsichtsrats selbst und zu­sätzlich noch die Geschäftsstelle.

Im Abs. 4 des gleichen Paragraphen steht dann:

„Die Geschäftsstelle wird durch die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer und deren oder dessen Stellvertretung geleitet. ...“

Also wir haben zwei Spitzen in der monokratischen Verwaltung: einerseits den Chef des „Boards“ – das ist ja wirklich witzig – und auf der anderen Seite dann noch einen Geschäftsstellenleiter.

Und dann werden aufsichtsrätliche Funktionen mit Geschäftsführungs- und operativen Tätigkeiten vermengt, und das Board, das ja Aufsicht über die Geschäftsführung aus­üben soll, ist aber selbst Leiter der Geschäftsstelle und vieles andere mehr. Das kann nur zu verschiedensten Konflikten führen, die wir kommen sehen.

Wir sehen daher aus vielen, vielen Gründen – legistischer Natur, grammatikalischer Natur, aufgrund der Verwendung der Sprache und letztlich auch aufgrund einer Unzahl von Gremien, die sozialpartnerschaftlich beschickt werden, wo gar keine oder weniger Qualifikation verlangt wird, als wir es bisher hatten, und vieles andere mehr – Mängel bei diesem Gesetz.

Wenn ich mir dann anschaue, was an Ihrer Universität in Innsbruck als Qualifikations­profil für das Studium der klassischen Philologie angeführt ist – ich zitiere nur einen Satz –:

„Durch das häufige Übersetzen aus dem Lateinischen ins Deutsche und die hierbei an­zustellenden sprachvergleichenden Erwägungen wird eine höhere Kompetenz im prak­tischen und theoretischen Umgang mit der eigenen Muttersprache erreicht.“

Vielleicht sind Sie zu kurz im Amt und konnten sich da noch nicht durchsetzen, aber ich hoffe, dass die nächsten Gesetze zumindest von der sprachlichen Qualität her besser sind, Herr Bundesminister. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.45


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. – Bitte.

 


17.45.13

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe dem Kollegen Graf sehr aufmerksam zugehört und festgestellt: Es hat sich sehr bewährt, dass wir so ei­nen intensiven Diskussionsprozess hatten, denn die Suppe ist sehr dünn – würde ich volkstümlich, in Ihrer Sprache, sagen –, denn wenn Ihnen nicht mehr an Kritik einfällt als das, was Sie vorgebracht haben, können Sie vielleicht doch noch diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun aber zum Qualitätssicherungsrahmengesetz. Es ist ein wichtiger Schritt zur Wei­terentwicklung unseres Hochschulbereiches, denn dies soll eine verlässliche und hohe


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite